intensiv 2008; 16(3): 165-166
DOI: 10.1055/s-2008-1027297
Recht

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Benotung in der Kranken- bzw. Kinderkrankenpflegeprüfung

Werner Schell
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
02. Juni 2008 (online)

Frage

Bei einer Krankenpflegeprüfung wurde im Rahmen des praktischen Prüfungsteils von einer Fachprüferin die Note 4,02 vergeben. Diese Note wurde dann als „mangelhaft” gewertet. Mich interessiert zu erfahren, ob dies mit Rücksicht auf die einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften zulässig ist. Die entsprechenden Vorschriften für die Prüfungen in der Altenpflege sehen ausdrücklich die Note „ausreichend” bei Differenzierungswerten zwischen 3,5 bis 4,5 vor.

Werner Schell

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