Geburtshilfe Frauenheilkd 2007; 67 - P_48
DOI: 10.1055/s-2007-983544

Anti-Müller Hormon (AMH) und Inhibin B als Marker der ovariellen Funktionsreserve von Patientinnen unter Chemotherapie aufgrund Krebs- und Autoimmunerkrankungen

I Zervomanolakis 1, V Mattle 1, KF Murach 1, S Hofer 1, L Wildt 1
  • 1Universitätsklinik für Frauenheilkunde Innsbruck, Klinische Abteilung für gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Innsbruck

1. Fragestellung:

Das Langzeitsüberleben der Patientinnen die wegen Krebs- und Autoimmunerkrankungen eine Chemotherapie unterziehen mussten wird durch die Optimierung der Chemotherapieschemata ständig verlängert. Die prämature Ovarialinsuffizienz zählt zu den Langzeitskomplikationen, an denen ein Grossteil der betroffenen Patientinnen aufgrund der Gonadotoxizität der Chemotherapeutika leidet. In der vorliegenden Studie werden das Anti-Müller Hormon (AMH) und Inhibin B als Marker der ovariellen Funktionsreserve vorgestellt.

2. Methodik:

Die Bestimmung von AMH und Inhibin B im Serum wurde in unsere Abteilung seit März 2005 eingeführt. 23 Patientinnen, die die Chemotherapie zum Teil seit Juli 2003 erhielten, wurden zur Hormonabnahme rekrutiert. Anamnestich wurden bei 15 der Patientinnen hämatologische Erkrankungen diagnostiziert, während 4 an Autoimmunerkrankungen und 4 an diversen Malignitätserkrankungen leideten. Der Altersmittelwert bei Diagnosestellung lag bei 23,3 Jahren. Die Patientinnen bekamen seit Juli 2003 eine laparoskopische Ovarialprobeentnahme zur Kryokonservierung des Gewebes vor der Chemotherapie bzw. spätestens nach dem ersten Zyklus. Zum Ovarschutz erhielten alle Patientinnen GnRH-Analoga einmal monatlich während der Chemotherapie. Die Hormonbestimmung erfolgte unabhängig von der Phase der Behandlung oder Progredienz der Erkrankung, denn unser Ziel war, ein aktuelles Bild der Ovarialreserve zu verschaffen.

3. Ergebnisse:

2 der Patientinnen, die ihre Chemotherapie mit Cyclophosphamid wegen Systemischen Lupus Erythematodes bzw. Goodpasture Syndrom am Tag der Hormonbestimmung bereits vor 17 bzw. 5 Monaten abgeschlossen haben, weisen eine Ovarfunktion auf (Inhibin B 36 bzw. 24ng/l, AMH 0,89 bzw. 1,03µg/ml). Bis auf eine Patientin mit Non-Hodgkin-Lymphom, bei der Inhibin B und AMH 11 Monate nach der Chemotherapie nach dem CHOP-Schema nachweisbar sind (Inhibin B 41ng/l, AMH 0,48µg/ml), liegen sowohl das Inhibin B als auch das AMH bei allen anderen Patientinnen nach der Chemotherapie unter der nachweisbaren Grenze (Inhibin B <7ng/l, AMH <0,017µg/ml)

4. Schlussfolgerung:

Die vorliegenden Daten weisen auf eine Schädigung der Ovarfunktion nach Chemotherapie hin, die vom Alter der Patientin, Wirkstoff und kumulativer Dosis abhängig ist. Zusätzlich zeigt sich die Notwendigkeit eines vielfaltigen Versuchs zum Ovarschutz, denn keine der aktuellen Möglichkeiten (GnRH-Analoga, Kryokonservierung Ovargewebe) voll etabliert ist.