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DOI: 10.1055/s-2007-982865
Hygienegrundsätze in Praxen der Podologen und Fußpfleger
Es existieren Rahmenhygienepläne für die Podologie/Fußpflege der 5-Länder-Arbeitsgruppe und des Landes Brandenburg, die jedoch relativ allgemein gehalten sind und daher spezifische Anforderungen der Hygiene sowohl für die Einrichtungen als auch für die zuständigen Gesundheitsämter nicht genügend berücksichtigen. Diese Lücke sollte durch ein Arbeitspapier geschlossen werden. Es geht von einer Risikobewertung der üblichen Tätigkeiten in der Podologie/Fußpflege aus, nimmt eine Risikoeinstufung der eingesetzten Medizinprodukte vor und leitet die notwendigen Aufbereitungs- und Hygienemaßnahmen ab.
Das Papier ist als direkte Vorlage für die Erarbeitung von Hygieneplänen, die Gewährleistung der Hygiene in Praxen der Podologen und Fußpfleger und für die infektologische Überwachung durch die Gesundheitsämter gedacht. In diesem Sinne präzisiert und ergänzt es die Rahmenhygienepläne, die weiterhin mitgelten.
Das Risiko, dass Patienten ständig Erreger von Infektionskrankheiten (obligat pathogene Erreger) oder von nosokomialen Infektionen (fakultativ pathogene Erreger) auf der Haut im Beinbereich in die Praxis tragen, wird insgesamt als gering bis mittelmäßig eingestuft. Ausgenommen sind spezielle obligat pathogene Erreger wie Warzenviren oder die Krätzmilbe bzw. fakultativ pathogene Erreger wie Fußpilze, Pilze im mykotischen Nagel, Eitererreger in infizierten Prozessen oder grampositive wie gramnegative Erreger in benachbarten chronischen Wunden, wie beim Ulcus cruris venosum oder einem Ulcus beim diabetischen Fuß. In diesem Sinne liegt Kontakt zu krankhaft veränderter Haut oder Kontakt mit Wunden vor.
Übliche Tätigkeiten von Podologen und Fußpflegern zur Entfernung von Haut, Nägeln oder Hornhaut werden nicht mit dem Ziel durchgeführt, die Haut zu durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut oder inneren Geweben zu kommen. Das kann jedoch ungewollt passieren und muss daher bei den Hygienemaßnahmen berücksichtigt werden. Sondierungen, Manipulationen und Behandlungen an infektiösen Prozessen (Nagel-/Nagelfalzinfektionen) oder Schleifen/Fräsen an z.B. mykotischen Nägeln sind mit einer höheren Chance behaftet, mit Blut in Kontakt zu kommen.
In Abhängigkeit von dieser Risikobewertung werden in den Hygienegrundsätzen herausgearbeitet:
Risikoeinstufung der Medizinprodukte, Konsequenzen für die Aufbereitung, Anforderungen an die Räume und Ausstattung, Ausstattung für die Behandlung in der Praxis und für Hausbesuche, Hinweise zur Ausführung der Basishygienemaßnahmen, Hinweise zur Sterilisation, Validierung und Routineüberwachung der Sterilisationsprozesse, Lagerung der Instrumente und Literatur.
Das Arbeitspapier kann als pdf-Datei unter www.lagus.mv-regierung.de, Abteilung Gesundheit, Dezernat Krankenhaushygiene/Allgemeine Hygiene heruntergeladen werden.
Im Poster werden die Hygienegrundsätze in Text und Bild auszugsweise dargestellt.