Gesundheitswesen 2007; 69 - P19
DOI: 10.1055/s-2007-982860

Hygiene im Friseurbetrieb

U Heudorf 1, M Saltuari 1, W Hentschel 1
  • 1Stadtgesundheitsamt Frankfurt am Main

Einleitung: Nicht nur in medizinischen Einrichtungen, auch im Friseurbetrieb ist ein Infektionsrisiko gegeben. So sind die Übertragung von Viren (HIV, HBV, HCV) durch winzige Blutmengen an den Steckköpfen von Haarschneidemaschinen oder am Rasiermesser möglich, oder auch die Übertragung von Kopfläusen oder von Pilzkrankheiten an Haut, Haaren und Nägeln. Dieses Infektionsrisiko muss durch Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen minimiert werden (z.B. TRGS 530 „Friseurhandwerk“; Hessische Hygieneverordnung). Die Gesundheitsämter können die Einhaltung dieser Hygienevorgaben auf der Grundlage einschlägiger Landesverordnungen überwachen.

Material und Methode: In Abstimmung mit der lokalen Friseurinnung wurde ein Merkblatt zur Hygiene im Friseurhandwerk erarbeitet und über das Internet zur Verfügung gestellt. Nach entsprechender Information erfolgte – unangemeldet – eine standardisierte, checklisten-basierte, kostenpflichtige Begehung der Betriebe durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. Bei Bedarf wurden kurzfristig Nachkontrollen durchgeführt.

Ergebnisse: Von April bis Ende Oktober 2006 wurden 115 Betriebe erstmals begangen. Insgesamt war den Betrieben eine gute Sauberkeit zu bescheinigen. Über den Verlauf der Monate zeigte sich eine Tendenz zu Verbesserung, insbesondere was das Nicht-Tragen von Schmuck und das Vorhandensein gelisteter Desinfektionsmittel anbetrifft (s. Tabelle)

alle

1.4. – 14.07.

15.07. – 14.08.

15.08. – 31.10

Anzahl begangener Betriebe

115

39

42

34

Ergebnisse (Auszug)

%

%

%

%

Kein Schmuck getragen

69,6

69,2

59,5

82,4

Haut/Händedesinfektionsmittel vorhanden

52,2

48,7

52,4

55,9

Instrumentendesinfektionsmittel vorhanden

48,7

41,0

45,2

61,8

Flächendesinfektionsmittel vorhanden

58,3

53,8

54,8

67,6

Nachkontrolle erforderlich

71,3

84,6

71,4

55,9

Diskussion und Schlussfolgerung: Nachdem es sich in den Betrieben herumgesprochen hatte, dass das Gesundheitsamt Hygienekontrollen durchführt, konnte eine deutliche Zunahme der Akzeptanz für die Beratung und Begehung festgestellt sowie zunehmende Hygienekompetenz in den Betrieben festgestellt werden. Nachkontrollen wurden seltener erforderlich.