Gesundheitswesen 2007; 69 - V29
DOI: 10.1055/s-2007-982812

Wiedereingliederung von Jugendlichen nach der Maßregelbehandlung

U Bordel 1, D Schläfke 1
  • 1Klinik für Forensische Psychiatrie, Universität Rostock, Rostock

Mit Eröffnung der Rostocker Klinik für Forensische Psychiatrie im Jahr 2001 als dritter Maßregelvollzugsklinik in Mecklenburg-Vorpommern wurde auch eine Jugendstation mit 10 Betten eingerichtet und die Zuständigkeit für den Jugendmaßregelvollzug im Vollstreckungsplan des Landes festgeschrieben. Die gesetzlichen Unterbringungsgrundlagen sind die §§63 und 64 StGB (in Verbindung mit §7 JGG) und der §126 a StPO; die medizinischen Voraussetzungen sind also behandlungsbedürftige psychiatrische Störungen bzw. Suchterkrankungen, welche die Gefahr weiterer gefährlicher Straftaten beinhalten.

Von den 72 bislang in unserer Klinik aufgenommenen Patienten, die nach dem JGG verurteilt wurden, sind 55 bereits entlassen worden. Dies betraf 11 Patienten gemäß §63 und 44 gemäß §64 StGB. In beiden Patientengruppen war eine hohe Komorbidität mit weiteren psychiatrischen Störungen zu verzeichnen. Unsere Maßregelbehandlung bei Jugendlichen und Heranwachsenden dauerte maximal 5 Jahre. Während der Therapie können einige jugendspezifische Entwicklungsaufgaben durch die restriktiven Sicherungsaspekte nur unzureichend gefördert werden.

In beiden Patientengruppen konnten wir nur in der Hälfte der Fälle nach der Therapie den sozialen Empfangsraum vorbereiten, während für die anderen bei unzureichend günstiger Prognose die Verlegung in andere Maßregelkliniken oder Justizvollzugsanstalten erfolgte.

Bei der Wiedereingliederung in Freiheit begegnen wir folgenden Schwierigkeiten:

  • Altersbeschränkung von Jugendhilfeeinrichtungen

  • Ausrichtung der Konzepte an einer Krankheits- (Behinderungs-) gruppe

  • Mangel an beruflicher Rehabilitation (Erstausbildung, Berufsförderung etc.)

  • Doppelstigmatisierung (komplexe Störung und Straffälligkeit)

  • Finanzierung notwendiger Hilfen

An Beispielen unserer bislang entlassenen Patienten soll das Procedere der Wiedereingliederung in diesem Konfliktfeld illustriert werden.