Zentralbl Chir 2007; 132(6): 571-573
DOI: 10.1055/s-2007-981375
Rechtliches - Urteile und Hintergründe

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Heilversuch mit einem neuen, erst im Laufe der Behandlung zugelassenen Arzneimittel

Healing Attempt with a New in the Course of Treatment Approved DrugM. Rath1
  • 1Dr. Eick & Partner, Büro München, Herzog-Wilhelm-Straße 26, 80331 München
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
20. Dezember 2007 (online)

Die Vornahme von Heilversuchen mit neuen Medikamenten wie auch die Anwendung neuer Behandlungsmethoden erfordert im Rahmen der medizinischen Abwägung einen besonders sorgfältigen Vergleich zwischen den zu erwartenden Vorteilen und ihren abzusehenden oder zu vermutenden Nachteilen. Hierbei handelt es sich nicht um einen einmaligen Vorgang bei Beginn der Behandlung, die Abwägung muss vielmehr erneut vorgenommen werden, sobald neue Erkenntnisse über mögliche Risiken und Nebenwirkungen vorliegen, über die sich der behandelnde Arzt ständig zu informieren hat. Der erhöhte Sorgfaltsmaßstab führt zudem zu einer Reduzierung der Anforderungen an die Bejahung eines groben Behandlungsfehlers (BGH, Urteil vom 27.3.2007, Az. VI ZR 55 / 05).

1 Das Berufungsgericht hatte die Kausalitätsfrage und die Frage, ob die Weiterverordnung des Medikamentes nach Mitteilung des Verdachts einer medikamenteninduzierten AION einen Behandlungsfehler darstellt, letztlich offen gelassen, weshalb für die revisionsrechtliche Prüfung zu Gunsten des Klägers die Kausalität und ein einfacher Behandlungsfehler unterstellt wurde.

2 Grober Behandlungsfehler: Eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. etwa BGHZ 159, 48).

Dr. M. Rath

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