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DOI: 10.1055/s-2007-974629
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Verschärfte Anforderungen bei der Delegation der Aufklärung
Ärztliche ArbeitsteilungPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Mai 2007 (online)
Die Delegation der Patientenaufklärung an nachgeordnete Ärzte ist gängige Praxis in der täglichen Klinikroutine. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs könnte zu einer deutlichen Verschärfung der Anforderungen bei der Übertragung dieser Aufgabe an einen Kollegen führen - zumindest bei schwierigen und seltenen Eingriffen. Der behandelnde Arzt kann diese Aufklärung eines Patienten delegieren. Er muss dabei jedoch sicherstellen und belegen können, dass der aufklärende Arzt den Patienten ordnungsgemäß und inhaltlich umfassend aufklärt.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.11.2006 (Aktenzeichen VI ZR 206/05) könnte zu einer deutlichen Verschärfung der Anforderung an die Delegation der Aufklärung auf nachgeordnete Ärzte führen.
Korrespondenz
Dr. jur. Isabel Häser
Rechtsanwältin
Ehlers, Ehlers & Partner
Widenmayerstr. 29
80538 München
eMail: i.haeser@eep-law.de