Der Klinikarzt 2007; 36(4): 190-192
DOI: 10.1055/s-2007-974629
Recht

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Verschärfte Anforderungen bei der Delegation der Aufklärung

Ärztliche Arbeitsteilung
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
02. Mai 2007 (online)

 

Die Delegation der Patientenaufklärung an nachgeordnete Ärzte ist gängige Praxis in der täglichen Klinikroutine. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs könnte zu einer deutlichen Verschärfung der Anforderungen bei der Übertragung dieser Aufgabe an einen Kollegen führen - zumindest bei schwierigen und seltenen Eingriffen. Der behandelnde Arzt kann diese Aufklärung eines Patienten delegieren. Er muss dabei jedoch sicherstellen und belegen können, dass der aufklärende Arzt den Patienten ordnungsgemäß und inhaltlich umfassend aufklärt.

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.11.2006 (Aktenzeichen VI ZR 206/05) könnte zu einer deutlichen Verschärfung der Anforderung an die Delegation der Aufklärung auf nachgeordnete Ärzte führen.

Korrespondenz

Dr. jur. Isabel Häser

Rechtsanwältin

Ehlers, Ehlers & Partner

Widenmayerstr. 29

80538 München

eMail: i.haeser@eep-law.de

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