Intensivmedizin up2date 2005; 1(2): 97-100
DOI: 10.1055/s-2007-966131
Editorial

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Neue Rahmenbedingungen für die Intensivmedizin

Further Information

Publication History

Publication Date:
17 January 2007 (online)

Fortbildungspflicht

Entsprechend den Forderungen des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), welches eine Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung vorsieht, die inhaltliche Ausgestaltung aber in der Hand der Ärzteschaft belässt, ist zum 1.1.2005 in Westfalen-Lippe wie in den meisten Landesärztekammern die neue Satzung der Fortbildung und des Fortbildungszertifikates in Kraft getreten [1].

Mit der neuen Satzung zur Fortbildung sind nicht nur Vertragsärzte verpflichtet, alle 5 Jahre ein Fortbildungszertifikat unter Nachweis der durchgeführten Fortbildungen zu erwerben und der Kassenärztlichen Vereinigung zum Abwenden von Honorarkürzungen vorzulegen, sondern auch angestellte Fachärztinnen und Fachärzte im stationären Bereich werden mittlerweile zum Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Etwaige Sanktionen für im Krankenhaus tätige Ärzte werden in den nächsten Monaten vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet.

Der Nachweiszeitraum läuft über 5 Jahre, beginnend am 1.1.2004. Die erforderliche Anzahl an Fortbildungspunkten beträgt 250, das Zertifikat muss bis zum 30.6.2009 eingereicht sein.

Mit der Einführung der neuen Fassung wurden zusätzlich zu zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen die Fortbildungsmöglichkeiten erweitert und an individuelle Bedürfnisse und Möglichkeiten besser angepasst. So ist in der neuen Fassung der Ärztekammer Westfalen-Lippe das Selbststudium anerkannt und wird global bis zu einer maximalen Punktzahl von 50 angerechnet. Beim Erwerb von Fortbildungspunkten mittels strukturierter interaktiver Fortbildungen über Print- und Online-Medien und Auswertung des Lernerfolges in Schriftform wurde die bisherige obere Begrenzung von 10 Fortbildungspunkten pro Jahr aufgehoben. Die vier Mal im Jahr erscheinenden Ausgaben von „Intensivmedizin up2date” ermöglichen den Erhalt von insgesamt 40 Fortbildungspunkten pro Jahr, welche nunmehr vollständig auf das Fortbildungszertifikat angerechnet werden können. Die geänderte Satzung kommt somit insbesondere dem intensivmedizinisch Interessierten aufgrund der bisher eingeschränkten und überwiegend auf Kongressen gebotenen Fortbildungsmöglichkeiten zu Gute.

Die Intensivmedizin ist ein so umfassendes Gebiet, dass sie aufgrund der mittels der Facharztanerkennung erworbenen Kenntnisse nicht automatisch beherrscht werden kann, sondern einer speziellen intensivmedizinischen Zusatzweiterbildung bedarf, die weit über das eigene Fachgebiet hinausgeht und eine enge Kooperation vieler Spezialisten erfordert. Dies wurde in der neuen Weiterbildungsordnung berücksichtigt. Begleitend bietet die Zeitschrift „Intensivmedizin up2date” als interdisziplinär ausgerichtetes Medium mit Experten aus den Gebieten der Internistischen Intensivmedizin, der Neuro-Intensivmedizin, der operativen Intensivmedizin und der Pädiatrischen Intensivmedizin die Möglichkeit, parallel zur Weiterbildung theoretische fundierte Kenntnisse auf dem aktuellen Wissensstand der Intensivmedizin in all ihren Facetten zu erwerben. Sie trägt damit den heutigen Anforderungen an eine moderne Intensivmedizin mit immer komplexer kritisch Erkrankten mit multiplen Komorbiditäten Rechnung.

Literatur

  • 1 Ärztekammer Westfalen Lippe . Satzung „Fortbildung und Fortbildungszertifikat”.  Westfälisches Ärzteblatt. 2005;  01 58-60
  • 2 Erdmann E, de Vivie E R. Intensivmedizin: wer darf, wer muss?.  Dtsch Med Wochenschr. 2005;  130 44-45
  • 3 . Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin zur Organistion der Internistischen Intensivmedizin an Universitätskliniken und Krankenhäusern.  Med Klinik. 2004;  99 633-638
  • 4 . Vereinbarungen zwischen den Fachgebieten Chirurgie und Anästhesie über die Aufgabenabgrenzung und die Zusammenarbeit in der Intensivmedizin.  Anästh Inform. 1970;  11 167
  • 5 . Gemeinsame Empfehlung für die Fachgebiete Anästhesiologie und Innere Medizin zur Organisation der Intensivmedizin am Krankenhaus.  Anästh Intensivmed. 1980;  21 166-167
  • 6 Ulsenheimer K. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Schaffung interdisziplinärer operativer Intensiveinheiten.  Anaesth Intensivmed. 2005;  46 91-95