intensiv 2007; 15(5): 256-258
DOI: 10.1055/s-2007-963373
Recht

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Sedierter Patient darf sich nach einer ambulant durchgeführten Magenspiegelung nicht unbemerkt aus dem Krankenhaus entfernen

Werner Schell
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Publication Date:
26 October 2007 (online)

Wird ein Patient bei einer ambulanten Behandlung so stark sediert, dass seine Tauglichkeit für den Straßenverkehr für einen längeren Zeitraum erheblich eingeschränkt ist, kann dies für den behandelnden Arzt die Verpflichtung begründen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Patient nach der durchgeführten Behandlung nicht unbemerkt entfernt.

Diese Rechtsauffassung ergibt sich aus einer vielbeachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8.4.2003, in der grundsätzliche Aussagen zu den Aufsichtsnotwendigkeiten gemacht wurden. Die Entscheidung des obersten Zivilgerichtes sollte Anlass sein, bei allen ähnlich gelagerten Fallkonstellationen, den Patienten besondere Aufmerksamkeit zu schenken und gefahrenträchtige Situationen auszuschließen. Das gesamte Personal im Gesundheitswesen - und nicht nur Ärzte - kann insoweit in der Pflicht stehen.

1 Urteilsschrift vollständig abgedruckt in Thomas Kolb „Krankenhaus und ambulante Versorgung”, Band III, Baumann Fachverlage (Loseblattsammlung, Stand April 2007).

Werner Schell

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