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DOI: 10.1055/s-2007-1003071
Wieder aktuell: Vaccinia und Eczema vaccinatum
Die Impfpflicht gegen Pocken wurde in den meisten Staaten in den 1970er Jahren aufgehoben. 1980 wurde die Welt von der WHO für pockenfrei erklärt. Zum Schutz gegen bioterroristische Angriffe werden Angehörige des US-Militärs seit Dezember 2002 jedoch wieder geimpft.
Mit der Aussetzung der Impfung sind Kenntnisse über Kontraindikationen und gravierende Nebenwirkungen verblasst. Wir berichten über zwei typische Komplikationen im Rahmen der Pockenimpfung, deren Kenntnis bei der Behandlung von Angehörigen des amerikanischen Militärs sinnvoll ist.
Kasuistik 1: Ein Soldat, 28 Jahre, stellte sich mit einer schmerzhaften Läsion an der linken Schulter vor, die innerhalb weniger Tage nach einer Pockenimpfung an gleicher Stelle aufgetreten war. Unter Okklusion als Kontaminationsschutz kam es zu einer narbigen Abheilung.
Kasuistik 2: Eine Soldatin, 20 Jahre, erhielt trotz einer seit der Kindheit bekannten Neurodermitis atopica eine Pockenimpfung. Nach 5 Tagen traten an der Impfstelle am linken Oberarm juckende Bläschen auf. Diese breiteten sich in kurzer Zeit auf den Stamm aus. Die Patientin entwickelte Fieber sowie eine akute Exazerbation der Neurodermitis. Die Patientin wurde isoliert und wegen der Gefahr der Narbenbildung einmalig mit Vaccinia-Immunglobulin behandelt. Innerhalb eines Monats heilten die Läsionen vollständig ab.
Bei einer Millionen Pockenimpfungen rechnet man mit etwa 15 lebensbedrohlichen Komplikationen und 2 Todesfällen. Weil die Gefahr an Pocken zu erkranken geringer eingeschätzt wird, als das Risiko gravierender Nebenwirkungen, werden nur gefährdete Personen geimpft. Komplikationen sind vor allem bei Immunsuppression oder Vorerkrankungen mit epidermalen Defekten zu erwarten. Die Gefahr der Ansteckung mit dem Vacciniavirus bei frisch Geimpften kann eine Isolation erforderlich machen.
Vaccinia und Eczema vaccinatum zählen heute wieder zum dermatologischen Spektrum.