Aktuelle Dermatologie 2007; 33 - PO1
DOI: 10.1055/s-2007-1003062

Berufliche Relevanz der Nickelsensibilisierung anhand von Fallbeispielen

Z Tanko 1, E Weisshaar 1, TL Diepgen 1
  • 1Abteilung Klinische Sozialmedizin, Schwerpunkt Berufs- und Umweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg

Die Typ-IV-Sensibilisierung gegen Nickel-II-sulfat ist in der Allgemeinbevölkerung relativ häufig. Während die klinische Relevanz bei Betroffenen anhand des Vorliegens einer „Metallunverträglichkeit“ relativ gut eingestuft werden kann, fällt dies für die berufliche Relevanz häufig schwer. Allgemeine wichtige Voraussetzungen für den Erwerb einer Nickelallergie sind das Vorhandensein nickelfreisetzender Materialien, die Art des Hautkontaktes und der Zustand der epidermalen Hautbarriere sowie die Bioverfügbarkeit von Nickel-Ionen verstärkende Arbeitsbedingungen. Als Legierungsbestandteil von Metallen kann eine berufliche Exposition mit Nickel im industriellen Bereich gegeben sein. Die versicherungsrechtliche Beurteilung, ob eine Typ-IV-Sensibilisierung auf Nickel-II-sulfat privat oder beruflich erworben wurde und berufsrelevant ist, kann problematisch sein. Dies muss im Einzelfall geklärt werden. Bei Vorliegen einer Typ-IV-Allergie gegen Nickel-II-sulfat sind Berufe in der Galvanik oder bei Kontakt mit nickelhaltigem Metall verschlossen. Die Anerkennung einer Nickelallergie als Berufskrankheit nach BK 5101 ist somit immer eine Einzelfallentscheidung. Anhand von drei Fallbeispielen wird die berufliche Relevanz einer Typ-IV-Sensibilisierung gegen Nickel-II-sulfat diskutiert.

Literatur:

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