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Der Klinikarzt 2006; 35(12): XVI-XX
DOI: 10.1055/s-2006-958519
DOI: 10.1055/s-2006-958519
Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs - Ausweitung der ambulanten Tätigkeiten von Krankenhäusern bei hoch spezialisierten Leistungen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. Januar 2007 (online)
Im Gesetzesentwurf zum Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG), das nach derzeitigen Planungen am 01.04.2007 in Kraft treten soll, ist eine Ausweitung der ambulanten Tätigkeiten von Krankenhäusern im Rahmen des § 116 b SGB V vorgesehen. Zur Erinnerung: § 116 b SGB V regelt die ambulante Behandlung im Krankenhaus. Eine mögliche Variante betrifft die Erbringung von hoch spezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen (Abs. 2, 3).