Der Klinikarzt 2006; 35(12): XVI-XX
DOI: 10.1055/s-2006-958519
Recht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs - Ausweitung der ambulanten Tätigkeiten von Krankenhäusern bei hoch spezialisierten Leistungen

Further Information

Publication History

Publication Date:
23 January 2007 (online)

 

Im Gesetzesentwurf zum Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG), das nach derzeitigen Planungen am 01.04.2007 in Kraft treten soll, ist eine Ausweitung der ambulanten Tätigkeiten von Krankenhäusern im Rahmen des § 116 b SGB V vorgesehen. Zur Erinnerung: § 116 b SGB V regelt die ambulante Behandlung im Krankenhaus. Eine mögliche Variante betrifft die Erbringung von hoch spezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen (Abs. 2, 3).