Ultraschall Med 2006; 27 - V_8_7
DOI: 10.1055/s-2006-953823

Gallenblasenpolypen: Ist der Nachweis eines Gefäßstiels eine Operationsindikation?

F Knorr 1, S Rappel 1, S Mühldorfer 1, K Dirks 1
  • 1Klinikum Bayreuth GmbH, Bayreuth/DE

Problemstellung: GB-Polypen sind ein häufiger Zufallsbefund (ca. 5%) bei der Untersuchung der Oberbauchorgane. Etablierte Kriterien zur OP-Indikation sind eine Größe über 10mm, ein sessiler Charakter, eine assoziierte irreguläre Wandverdickung und eine Größenzunahme im Verlauf. Ein weiteres Kriterium eines GB-Adenoms und damit als Operationsindikation ist der Nachweis eines Gefäßes im Polypenstiel.

Patienten und Methode: Retrospektiv wurden 17 Patienten aus den Jahren 1998 bis 2006 analysiert, bei denen ein arterielles Gefäß im Gallenblasenpolyp nachweisbar war und entsprechend die Indikation zur Cholezystektomie gestellt wurde.

Ergebnisse: 9 von 17 Patienten ließen sich operieren. Histologisch zeigten sich nur 2 Adenome und 1 Adenom mit Übergang in ein gut differenziertes Adenokarzinom. In 6 Fällen wurde ein Cholesterolpolyp nachgewiesen. Ein Doppler-sonographischer Gefäßnachweis ist mit modernen Geräten oftmals ebenso in Cholesterolpolypen wie Gallenblasenadenomen oder –karzinomen möglich. Typische Befunde werden anhand von Videos demonstriert und der Histologie gegenüber gestellt. Der Doppler-sonographische Gefäßnachweis wurde histologisch sowohl in Adenomen als auch Cholesterolpolypen bestätigt. Der Nachweis eines zentralen Gefäßes ist eher abhängig von der Polypgröße (hier 6 bis 16mm) als vom histologischen Befund.

Schlussfolgerungen: Mittels Doppler-Sonographie können mit modernen Geräten auch in Cholesterolpolypen Gefäße nachgewiesen werden. Der Doppler-Befund ist ungeeignet zur Differenzierung zwischen Adenom und Cholesterolpolyp. Andererseits fehlen andere sichere Kriterien zur Unterscheidung zwischen Cholesterolpolyp und Adenom.