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DOI: 10.1055/s-2006-951235
Ungewöhnliches Kontrastmittelsonographie-Ergebnis bei einer vermeintlichen Metastasenleber
Einleitung: Wir berichten über eine 79-jährige Patientin, die zur Abklärung einer im CT – Abdomen diagnostizierten vermeintlichen Metastasenleber eingewiesen wurde. Nachdem sich in der Nativ – B – Bild – Sonographie ebenfalls der Verdacht einer Metastasenleber stellte und die Umgebungsdiagnostik keinen richtungsweisenden Befund ergab, wurde mittels Leberhistologie die Diagnose einer Peliosis hepatis gestellt. Ohne Wissen der histologischen Diagnose wurde eine Kontrastmittelsonographie mittels Sonovue durchgeführt und es wurde an Hand des Kontrastverhaltens festgelegt, dass eine Metastasenleber ausgeschlossen ist und es sich hierbei um benigne Leberläsionen handeln muss, die im Vergleich zum imponierenden nativ – sonographischen B – Bild fast unauffällig und „langweilig“ erscheinen, fast wie normales Parenchym. Das Ultraschallverfahren Contrast Harmonic Imaging (CHI) mittels Sonovue, ist ein viel versprechendes neues Ultraschallverfahren für die Detektion und Charakterisierung vor allem von Raumforderungen in der Leber. Durch das Kontrastmittelverhalten in der Kontrastmittelsonographie lassen sich vermeintlich im CT vorbeschriebene Lebermetastasen im Rahmen einer Peliosis hepatis als klar benigne einstufen. Es ergibt sich ein erstaunlich homogenes und recht unauffälliges Parenchym. Bisher findet man in der Literatur bezüglich der seltenen Peliosis hepatis fast keine Angaben über das Kontrastmittelverhalten im CHI. Desweiteren ist man über die Diskrepanz zwischen beeindruckender B – Bild – Sonographie und recht unauffälliger Kontrastmittelsonographie verwundert. Die Peliosis hepatis tritt gehäuft in Verbindung mit malignen Tumoren auf, daher ist eine Abgrenzung mittels CHI besonders wichtig und ohne großen Aufwand verbunden. Somit ist die Kontrastmittelsonographie den üblichen bisherigen diagnostischen Mitteln bezüglich der Dignität überlegen und es kommt ihr ein besonderer differentialdiagnostischer Stellenwert zu.