Zentralbl Gynakol 2006; 128 - A74
DOI: 10.1055/s-2006-950571

Diagnostik der Adenomyosis uteri – Magnetresonanztomographie (MRI) oder Transvaginalsonographie (TVS)?

S Kissler 1, S Zangos 2, B Saleh 1, I Wiegratz 1, J Kohl 1, M Kaufmann 1
  • 1Univ.-Frauenklinik Frankfurt am Main
  • 2Institut für Interventionelle Radiologie JWG-Universität, Frankfurt am Main

Fragestellung: In letzter Zeit mehren sich die Hinweise, dass eine Adenomyose mit einer Prävalenz von bis zu 85% bei Endometriose vorliegt. Der Ausprägungsgrad der Adenomyose ist von entscheidender Bedeutung für die Fertilität der Patientin. Die T2-gewichtete MRI stellt die Adenomyose hervorragend da, ist aber für die tägliche Routine zu teuer. Kann mit einer hochauflösenden TVS eine ähnlich gute Detektion der Adenomyose erreicht werden?

Patientinnen und Methodik: Bei 25 Patientinnen mit laparoskopisch nach-gewiesener Endometriose erfolgte eine T2-gewichtete MRI des Uterus und eine vergleichende TVS mit Messung der Dicke der uterinen Vorder- und Hinterwand und der Zerstörung der subendometrialen Einheit („HALO“) als Hauptkriterien der Adenomyose.

Ergebnisse: Es findet sich eine Prävalenz der Adenomyose bei Endometriose von 80% (20/25 Pat.). Bei 17 von 20 Pat. (85%) findet sich eine Übereinstimmung der Diagnose Adenomyose in der MRI und der TVS. Bei 8 Patientinnen (47%) liegt eine diffuse, bei 9 Patientinnen (53%) eine fokale Adenomyose vor. In 3 Fällen (15%) zeigt die TVS Kriterien der Adenomyose während der Befund im MRI als nicht eindeutig gewertet wurde. Bei 5 Patientinnen kann trotz laparoskopisch gesicherter Endometriose weder in der MRI noch in der TVS eine Adenomyose festgestellt werden. Die Übereinstimmung beträgt hier 100%.

Schlussfolgerung: Die hochauflösende Transvaginalsonographie kann in der Detektion der Adenomyose in der Hand des Geübten die MRI in der täglichen Routine ersetzen. In der Reproduzierbarkeit der Befunde bleibt die MRI überlegen.

Die Feststellung einer Adenomyose bei Endometriose ist von entscheidender Bedeutung zur Abschätzung der Infertilität der Patientin. Sie sollte bei keiner Sterilitätsabklärung fehlen.