Fragestellung: Unterbauchtumoren in der Schwangerschaft sind selten. In der Regel handelt es sich dabei um gutartige Tumoren wie z.B. Ovarialkystome. Sehr selten bereiten diese Tumoren so starke Beschwerden, dass die Schwangerschaft beendet werden muss. In unserem Fall war der Unterbauchtumor erstmals in der 17. SSW dargestellt worden. Als Differenzialdiagnosen kamen Pseudoperitonealzysten oder ein Ovarialkystom in Frage.
Methode: In der 25 + 0 SSW wurde die 30-jährige Patientin mit starken Schmerzen im Bereich des Oberbauches aufgenommen. Bei der Aufnahme-Sonographie zeigte sich eine zeitgerecht entwickelte Geminigravidität mit konkordantem Wachstum. Der gesamte rechte Unter- und Oberbauch war von einem polyzystischen Tumor ausgefüllt. Es lag keine freie Flüssigkeit im Douglas vor. Die feto- und uteroplazentare Perfusion war unauffällig. Die Cervixlänge betrug 3, 7cm ohne Trichterbildung. Da sich der Tumor sonographisch am Fundus uteri fixiert darstellte, erschien eine Tumorexstirpation ohne Entbindung der Kinder als unwahrscheinlich und es wurde zunächst eine Analgetikatherapie eingeleitet. Zusätzlich wurde unter orale Tokolyse mit Spiropent und Magnesiocard eine prophylaktische RDS-Prophylaxe mit Celestan durchgeführt. Es folgte ein Anstieg der Entzündungsparameter, so dass die Patientin eine Antibiotikatherapie mit Cefuroxim über 10d erhielt. Im Verlauf besserte sich die Schmerzsymptomatik deutlich. In den Kontrollsonographien konnte keine Größenprogredienz oder Strukturveränderung des polyzystischen Tumors beobachtet werden und die Patientin konnte in der 28 + 1 SSW schmerzfrei entlassen werden. In der 35 + 1 SSW erfolgte die erneute Vorstellung der Patientin. Sie klagte über starke Bauchumfangszunahme sowie über Dyspnoe. Die Geminigravidität war weiterhin zeitgerecht entwickelt. Es wurde mit der Patientin die elektive Sectio von der Längslaparotomie sowie die Exstirpation des Tumors besprochen. Intraoperativ zeigte sich ein großes Ovarialkystom, das unter Mitnahme der rechten Adnexe problemlos entfernt werden konnte. Die Entwicklung der Kinder gestaltete sich komplikationslos. Der postoperative Verlauf war unauffällig, so dass die Patientin am 11.Tag pospartum entlassen werden konnte.
Ergebnisse: Histologisch konnte ein 22cm großes multizystisches und muzinöses Ovarialkystom mit geringgradigen regressiven Veränderungen gesichert werden. Einen Anhalt für Malignität oder Spezifität gab es nicht.
Schlussfolgerung: In unserem Fall bestand in der 25 + 0 SSW kein Anhalt für Ruptur oder Toquierung. Da der Tumor keinerlei Malignitätskriterien aufwies und eine alleinige Exstirpation z.B. durch eine Laparoskopie nicht möglich erschien, wurde zunächst eine Analgetikatherapie begonnen, um die Gravidität zu prolongieren. Prophylaktisch wurde eine Lungenreifungsbehandlung durchgeführt. In der 36. SSW wurden die Beschwerden durch Tumor und Geminigravidität so stark, dass bei nun gut entwickelten Kindern die elektive Sectio caesarea indiziert wurde.