Aktuelle Urol 2006; 37 - V35
DOI: 10.1055/s-2006-947423

Strukturierte Qualitätsberichte nach §137 SGB V: Irreführung durch willkürliche Klartextumschreibung von Prozeduren

M Meilinger 1, S Petschl 1, K Herkommer 1, B Volkmer 1
  • 1Urologische Universitätsklinik, Universität Ulm, Ulm

Einleitung: 2005 mussten alle deutschen Krankenhäuser erstmals strukturierte Qualitätsberichte mit Schwerpunktleistungen, Top-10 DRGs, Diagnosen und Prozeduren für jede einzelne Fachabteilung veröffentlichen. Zur Transparenz für den in der Kodierung nicht geschulten Leser waren die Prozeduren (4-stellig im OPS 2004) zusätzlich in deutschem Klartext zu umschreiben. Für diese Umschreibung gab es keinen verbindlichen Katalog. Ziel war es, diese Umschreibungen auf ihre Korrektheit zu untersuchen.

Material und Methoden: Es wurden aus dem Internet (www.qualitaetsberichte.de) verfügbare strukturierte Qualitätsberichte von 248 urologischen Hauptabteilungen untersucht. Es wurde nach einer Prozedur gesucht, die von den meisten Kliniken und in ausreichend großer Zahl kodiert wurde und gleichzeitig möglichst verschiedenartige Eingriffe zusammenfasst. Hier erwiesen sich die unter 5–562 zusammengefassten Prozeduren (von 78% der Kliniken als Top-10 Prozedur gemeldet, insgesamt über 20.000 gemeldete Eingriffe) als optimal. Die Prozedur fasst zusammen: die Ureterotomie und Ureterolithotomie, die Schlingenextraktion, die Einlage einer Verweilschlinge, die Entfernung eines Harnleitersteins ureterorenoskopisch oder perkutan-transrenal und die Steinreposition. Die perkutane Nephrolitholapaxie ist nicht eingeschlossen. Aus der Analyse der Top-10 DRGs ist zu erkennen, dass es sich in fast allen Fällen um ureterorenoskopische Harnleitersteinentfernungen handelte. Es wurden die Klartextumschreibungen in den Qualitäts-berichten analysiert.

Ergebnisse: Es finden sich 193 Qualitätsberichte mit Nennung der Prozedur 5–562. Dabei finden sich insgesamt 59 verschiedene Textvarianten der deutschen Klartextumschreibung. Diese waren in mehreren Fällen komplett falsch (z.B. „Harnröhrenoperation“, „Nierensteinentfernung (minimal-invasiv)“. In vielen Fällen gaben sie nur die offen-chirurgischen Eingriffe wieder (z.B. „Einschneiden des Harnleiters“, „Eröffnung bzw. Durchtrennung des Harnleiters zur Steinbehandlung“, „Steinbehandlung mittels Schnittoperation“. Weitere Klartexte beschränkten sich auf einzelne der möglichen Prozeduren („Harnleitersteinbehandlung mit Zugang über die Niere“, „Endoskopische Entfernung von Harnleitersteinen“). Andere Formulierungen waren so vage, dass sie nicht mehr als korekt zu bezeichnen sind: „Harnsteinbehandlung“, „Entfernung eines Steins durch die Harnröhre“, „Endoskopische Behandlung von Steinen“. Einzelne Berichte halten Formulierungen wie „Ureterotomie“ für deutschen Klartext.

Fazit: Es ist ein Katalog von Klartextumschreibungen für die OPS-Prozedur-Codes zu fordern, der eine Vergleichbarkeit der Leistungen auch für den Laien sicherstellt.