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DOI: 10.1055/s-2006-943920
Fußbehandlungseinrichtung DDG – erste Evaluation
2003 wurde erstmalig eine Zertifizierung ambulanter und stationärer Fußbehandlungseinrichtungen durch die AG Fuß in der DDG etabliert. Die Voraussetzungen zur Zertifizierung orientierten sich u.a. an internationalem Consens. Sie wurden zwischenzeitlich überarbeitet und entsprechen inhaltlich den inzwischen veröffentlichten IDF Guidelines 2005. Erfasst werden Parameter der Struktur-, Prozess und der Ergebnisqualität (St, Vincent-Ziele). 2005 waren in der Bundesrepublik 178 Fußbehandlungseinrichtungen zertifiziert, davon 112 ambulante (66 Praxen und 46 Klinikambulanzen) und 66 stationäre Einrichtungen. Die regionale Verteilung zeigt ein deutliches West-Ost-Gefälle mit 1/ 17000 Diabetiker in Rheinland-Pfalz und 1 pro 430000 Diabetiker in Sachsen. Eine flächendeckende Versorgung mit zertifizierten Fußbehandlungseinrichtungen scheint sich jedoch auszubilden. Bei der ersten Analyse wurden Daten von über 5500 Patienten ausgewertet. Major-Amputationen wurden bei 6,5% der Patienten, Minor-Amputationen bei 22,3% durchgeführt. Die 6-Monats- Mortalität betrug 2,9% (im Krankenhaus verstarben bei den stationären Patienten 3,8%). 49,6% der Läsionen (von 3500 Patienten) waren nach 6 monatiger ambulanter Behandlung geheilt. Die Häufigkeit einer Neuroosteoarthropathie betrug 12,8%(11,9% stationär), die Häufigkeit einer Neuropathie 91%, die einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit 59% (53% ambulant, 68% stationär). 22% der ambulant behandelten Patienten wurden stationär aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft Fuß hat eine umfassende Qualitätssicherungsmaßnahme für Fußbehandlungseinrichtungen initiiert und bundesweit etabliert, die der Forderung des Gesetzgebers nach „geeigneten“ Behandlungseinrichtungen gerecht wird. Darüber hinaus ergeben sich aus dem QM erstmalig nennenswerte konkrete Daten zur Ergebnisqualität spezialisierter Einrichtungen.