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DOI: 10.1055/s-2006-943317
Überraschender Morbus haemolyticus bei unerkannter Rhesus-Immunisierung
Einleitung: Bei einem Neugeborenen kam es nach unerkannter Rhesus-Immunisierung trotz adäquater Anti-D-Prophylaxe zu einem Morbus haemolyticus. Kasuistik: Muttermundsverschluss wegen habitueller Abortneigung in der 16. SSW. Anti-D-Prophylaxe (A Rh negativ) in der 16. und 28. SSW. Der Antikörper-Suchtest war zunächst negativ und in der 23., 30. und 34. SSW nach Anti-D-Prophylaxe positiv (Anti-D-Titer max. 1:8). Geburt in der 38. SSW, gute Adaptation. Im Alter von drei Stunden Icterus praecox (Bilirubin 10,2mg/dl). Blutgruppe des Kindes A Rh positiv, stark positiver direkter Coombstest und im Nabelschnurblut Anti-D-Titer von 1:2048. Hämoglobin 13,4g/dl, Retikulozyten 530 ‰. Bei der Mutter Nachweis eines irregulären, durch Immunisierung hervorgerufenen, Rhesus D-Alloantikörpers (Titer 1:16000). Unter Phototherapie Bilirubinanstieg (16,3mg/dl mit 15h), so dass eine Austauschtransfusion durchgeführt wurde. Diskussion: Die bei der Mutter nachgewiesenen Anti-D-Titer waren stets mit den Immunglobulingaben vereinbar. Der Antikörpersuchtest vor Immunglobulingabe war negativ. Wahrscheinlich ist es nach einer Immunisierung zu einem “Verdämmern“ der Antikörper und in dieser Schwangerschaft zu einer Boosterung zwischen letztem Antikörpersuchtest und Geburt gekommen. Ursächlich für die Immunisierung könnten entweder die Aborte oder die Vorschwangerschaft sein, in der das Neugeborene eine primäre, nicht-hämolytische Anämie hatte, die wahrscheinlich Folge einer subakuten feto-maternalen Transfusion war. In diesem Fall war die reguläre Anti-D-Dosis vermutlich zur Verhinderung einer Immunisierung nicht ausreichend gewesen. Schlussfolgerung: Der Fall zeigt seltene Lücken in Anti-D-Prophylaxe und Antikörper-Screening auf, die eine sorgfältige Überwachung von Neugeborenen rhesus-negativer Mütter auch nach scheinbar regelrechter Vorsorge unverzichtbar machen.