Rofo 2006; 178 - WS_407_2
DOI: 10.1055/s-2006-940364

Wirbelsäulenfrakturen und ihre Folgen. Begutachtung aus der Sicht des Radiologen.

R Braunschweig 1, W Wawro 1, K Röhl 1, O Schilling 1, I Kaden 1
  • 1BG Kliniken Bergmannstrost Halle/Saale, Klinik für bildgebende Diagnostik und Interventionsradiologie, Halle/Saale

Problemstellung:

Diagnostisch sind traumabedingte und degenerative Wirbelsäulenveränderungen zu differenzieren.

Der Erstdiagnostik nachgeordnet sind Verlaufskontrolle und gutachterliche Befunderhebung.

Der Anteil der Wirbelsäulenverletzungen an den jährlich ca. 1000000 meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen beträgt 7,5%. Davon werden 2,5% pro Jahr rententechnisch relevant.

Es ergeben sich folgende Fragen:

Liegen objektivierbarer Befunde an der Wirbelsäule vor?

In welchen Funktionskompartimenten sind diese lokalisiert?

Welche Schweregrade nehmen die Veränderungen ein?

Welche Kausalität kann festgestellt werden?

Material und Methoden:

Die etablierten bildgebenden Verfahren stehen zur Verfügung.

Die Projektionsradiographie ist die Basis der bildgebenden Diagnostik. Digitale Verfahren (Speicherfolientechnik, Flachdetektoren) sind zu bevorzugen.

Die Computertomographie dient der Klassifizierung der Befunde und klärt operationstechnische Fragen.

Die Kernspintomographie gewinnt primärdiagnostisch Bedeutung bei unauffälligem Röntgenbild, jedoch suspekter Klinik. Dies trifft insbesondere für HWS-Verletzungen (Schleudertrauma) zu. Begleitende Gefäßdissektionen, instabile diskoligamentäre Läsionen ohne ossären Befund bzw. traumabedingte Myelonschädigungen sind primär nachweisbar.

Ergebnisse und Zusammenfassung:

Die gutachterliche Befundoptimierung bei Wirbelsäulenverletzungen ist wesentlich durch die bildgebende Diagnostik sicherzustellen. Die einsetzbaren Verfahren gliedern sich in Basisdiagnostik (Projektionsradiographie) und erweiterte Diagnostik (CT, Kernspintomographie). Im Sinne der effektiven Untersuchungsführung steht aus gutachterlicher Sicht die Computertomographie im Hintergrund. Die Kernspintomographie ist obligat additiv (z.B. begleitende Weichteilverletzung) oder fakultativ additiv (z.B. leeres Röntgenbild – suspekte Klinik) einzusetzen. Mit den genannten Verfahren können neben der Befundobjektivierung auch kausale Zusammenhänge geklärt werden.

Die fachradiologische Beurteilung hat die Befunde zu qualifizieren und zu quantifizieren. Zusätzlich leitet die fachradiologische Beurteilung im Sinne einer gutachterlichen Stellungnahme das nachgewiesene Befundmuster in das Hauptgutachten über.

Lernziele:

Eingrenzung der Aufgaben der bildgebenden Diagnostik im Rahmen der Begutachtung.

Darstellung der Wertigkeit der verwendeten Methoden und Hirarchisierung ihrer Anwendung.

Darstellung des sturkturierten Gutachtenbefundes.

Korrespondierender Autor: Braunschweig R

BG Kliniken Bergmannstrost Halle/Saale, Klinik für bildgebende Diagnostik und Interventionsradiologie, Merseburger Str. 165, 06112 Halle/Saale

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