Allgemeine Homöopathische Zeitung 1980; 225(1): 2-12
DOI: 10.1055/s-2006-935884
Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co KG, Stuttgart

Sulfur und das sogenannte HERINGsche Gesetz über die Richtungen

Georg v. Keller
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
10. April 2007 (online)

Zusammenfassung

An Hand eines auf Tonband aufgenommenen Sprechstundenfalles werden die "HAH-NEMANNschen Regeln über die Rangfolge der Symptome", die wir jetzt auch "HERING-sches Gesetz" nennen, demonstriert. HAHNEMANN stellte als 1. Regel auf, daß die Symptome einen höheren Rang als andere haben, die genau beschrieben, mit vielen Einzelheiten versehen und dadurch charakteristisch für den Einzelfall und für das einzelne Mittel sind. Die 2. Regel besagt, daß die Symptome einen höheren Rang als andere haben, die eine Richtung erkennen lassen, im Krankheitsverlauf von außen nach innen oder von unten nach oben, im Heilungsverlauf in der entgegengesetzten Richtung. Die 3. Regel lautet: Die wichtigsten Symptome sind die in der Prüfung und im Krankheitsfall zeitlich zuletzt aufgetretenen. Der demonstrierte Fall läßt besonders die Gültigkeit der 2. Regel erkennen, weil der Patient spontan, ohne vorher auf die Wichtigkeit dieser Dinge aufmerksam gemacht worden zu sein, berichtet, daß anamnestisch eine Unterdrückung von Fußschweiß und von einem Hautausschlag stattgefunden hat. Die Bedeutung der 1. Regel wird deutlich, wenn das Temperaturverhalten, die Rückenschmerzen und die Gliederschmerzen des Patienten mit denen des Mittels Sulfur verglichen werden und wenn sich herausstellt, daß die Ähnlichkeit bis in die Einzelheiten verfolgt werden kann. Zum Schluß stellt der Verfasser fest, daß wir alle ein verschiedenes Gedächtnisbild von Sulfur in uns tragen, und daß wir uns im Interesse der Sicherheit und der Geschwindigkeit bei der Arzneimittelwahl bemühen sollten, dieses Gedächtnisbild zu erweitern und die Anzahl der gekannten Einzelheiten zu vermeh