Pneumologie 2005; 59 - Npl04
DOI: 10.1055/s-2005-922256

Screening kleiner Lungenrundherde – Korrelation von Röntgenbild und Pathologie

KM Müller 1, M Sedigh Salakdeh 1
  • 1Institut für Pathologie der Ruhr-Universität an den BG Kliniken Bergmannsheil, Bochum

Einleitung: Pulmonale Lungenrundherde, die in der heutigen bildgebenden Diagnostik zunehmend als Zufallsbefund auftreten, sind zurzeit im Rahmen des Lungenkrebsscreenings von besonderem Interesse. Bei den Herden handelt es sich um Größen zwischen 3mm bis 3cm. Das Interesse gilt besonders Mikroherden <1cm. Es stellt sich die Frage in wieweit radiologische Befunde mit der tatsächlichen Pathologie korrelieren und ob es spezifische röntgenographische Kriterien für maligne Prozesse gibt.

Material und Methoden: Es wurden jeweils beide Lungen von 50 Obduktionsfällen im isolierten Zustand einer Röntgenuntersuchung unterzogen. Die mit der Röntgenuntersuchung fassbaren weichen und harten, verkalkten Herde zwischen 1mm und 20mm wurden korrespondierend mikroskopisch aufbereitet.

Ergebnisse: Es konnten zwischen 1 und 40 derartige Herde (insgesamt 436) – zu Lebzeiten meist ohne klinische Relevanz -aufgedeckt werden. Dabei handelte es sich in 30% der Fälle um entzündliche / postentzündliche Veränderungen. 21 benigne Neubildungen wie z.B. Hamartochondrome, Osteome und Hämangiome wurden histologisch verifiziert. Bei bereits bekanntem Tumorleiden wurden in 27 Fällen bis über 20mm große pulmonale Metastasen mikroskopisch gesichert. In 1 Fall unter 100 analysierten Lungen erwies sich ein 8mm im Durchmesser großer Herd als frühe Entwicklungsphase eines Adenokarzinoms. Nur bei 6 Fällen wurden im Röntgenbild isolierter Lungen weder weiche noch kalkhaltige, harte Rundherde gefunden.

Fazit: Die gezielte morphologische Aufarbeitung „kleiner pulmonaler Rundherde“ mit Durchmessern von 1–20mm ergab in 63% benigne Läsionen. Als Großteil pulmonaler Rundherde sind sie bei der differentialdiagnostischen Beurteilung radiologischer Bilder von malignen Prozessen abzugrenzen. Spezifische röntgenographische Befunde zur Dignitätsbestimmung allein basierend auf Befunden mit bildgebenden Verfahren konnten nicht aufgezeigt werden.