Gesundheitswesen 2005; 67 - V90
DOI: 10.1055/s-2005-920584

Die Effizienz von Gruppen- und Individualprophylaxe

B Wiethardt 1
  • 1BV der landwirtschaftlichen Krankenkassen

Ziel: Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen der §§ 21, 22 und 26 SGB V theoretisch die Grundlage für eine umfassende zahngesundheitliche Prophylaxe für Kinder und Jugendliche vom 1. bis zum 18. Lebensjahr geschaffen.

In ihrer möglichen Wirksamkeit sind die Gruppen- und Individualprophylaxe gleich gut zu beurteilen. Unter Effizienzgesichtspunkten bestehen aber große Unterschiede. Mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen lassen sich durch die Gruppenprophylaxe mithilfe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes entscheidende Verbesserungen in der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen erreichen. Voraussetzung ist eine flächendeckend durchgeführte Gruppenprophylaxe unter Einbeziehung der Intensivprophylaxe für Kinder mit hohem Kariesrisiko nach dem Konzept der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahre 2000. Ergebnis: Im Ergebnis erwies sich die Gruppenprophylaxe als äußerst effektiv und zugleich effizient. In der Gruppenprophylaxe werden alle Kinder auch aus sozial schwachen Bevölkerungskreisen berücksichtigt, da die Maßnahmen aufsuchend in den Kindergärten und Schulen durchgeführt werden. Die genutzte Gruppendynamik bezieht auch wenig motivierte Kinder mit in die Zahngesundheitsmaßnahmen ein. Die Individualprophylaxe wird dagegen in den Praxen niedergelassener Zahnärzte durchgeführt und wird mehrheitlich von Kindern aus geordneten familiären Verhältnissen in Anspruch genommen. Alle Versuche, die Betreuung von Kindern mit hohem Kariesrisiko in den Praxen niedergelassener Zahnärzte durchzuführen, sind bisher gescheitert. Eine Vielzahl von bereits in der Gruppenprophylaxe betreuten Kinder nehmen zusätzlich Individualprophylaxe-Maßnahmen in Anspruch. Ein Verfahren, das unter Effizienzgesichtspunkten nicht tragbar ist, da die Kosten für die Individualprophylaxe gegenüber der Gruppenprophylaxe 10fach höher sind. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Maßnahmen der Kleinkinder-, Gruppen- und Individualprophylaxe nach Altersgruppen aufeinander abzustimmen.