Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin, Kurortmedizin 2005; 15 - A25
DOI: 10.1055/s-2005-917883

Die Messung der Teilhabestörung nach SGB IX

E Jacobi 1, A Leitner 1, R Kaluscha 1
  • 1Forschungsinstitut für Rehabilitationsmedizin an der Universität Ulm, Ulm

Fragestellung: Mit Inkrafttreten des SGB IX hat der Gesetzgeber konkrete Maßstäbe für die Ergebnisqualität und damit für die Qualitätssicherung vorgegeben. So ist der Grad der Erreichung der Rehabilitationsziele ein Maßstab für die Ergebnisqualität.

Methode: Es wurde daher eine erste Multicenterstudie zur Erprobung eines Instrumentes zur Messung der Teilhabestörung unter Beteiligung der LVA und AOK Baden Württemberg, sowie der LVA und AOK Thüringen aufgelegt. Ziele waren zunächst die Identifizierung reha-relevanter Sachverhalte und die Prüfung der Praktikabilität unscharfer Gradierungen. Für den Bereich Bewegungsapparat und Neurologie wurden 148 reha-relevante Sachverhalte (Deskriptoren) identifiziert und diese in ein Ordnungssystem gebracht [Urban 2003].

Zur besseren Handhabbarkeit wurde diesen Deskriptoren ein mnemonischer Drei-Letter-Code zugeteilt und ggfs. der zugehörige ICD- bzw. ICF-Code hinterlegt. So steht z.B. GEH (ICF d450) für Gehstörung. Der Arzt teilt dann individuell für den Rehabilitanden Deskriptoren zu und gradiert diese unscharf. Dazu wird auf einer Skala von 0 (keine Störung) bis 100 (maximale Störung) ein Bereich angegeben: GEH 80–90 beschreibt relativ konstante starke Probleme beim Gehen. Ist sich der Beurteiler unsicher oder schwanken die Beschwerden, wird einfach ein breiterer Bereich angegeben, z.B. GEH 72–93.

Diese Gradierungen werden für die reharelevanten Gesundheitsstörungen, Funktionsstörungen, Aktivitäten und Teilhabestörungen zum Beginn der Reha mit Ausgangsbefund und Zielfestlegung sowie am Ende der Reha vorgenommen. Dann kann der Grad der Zielerreichung ermittelt und grafisch dargestellt werden.

Ergebnis: Bei 264 Rehabilitanden aus 5 Kliniken wurden jeweils zu Beginn und am Ende der Reha unscharf gradierte Deskriptoren zugeteilt. Für die Bereiche Körperfunktion, Aktivität und Teilhabe wurden die am häufigsten zugeteilten Deskriptoren sowie die erzielte Besserung ermittelt. Diese ergibt sich, wenn man für den bei Aufnahme und Entlassung genannten unscharfen Bereich den Mittelpunkt bestimmt und diese subtrahiert.

Diskussion: Die Rückmeldungen aus den beteiligten Kliniken (s. Danksagung) weisen auf eine gute Machbarkeit hin. Eine weitere Studie zur Bestimmung der Interrater-Reliabilität läuft derzeit noch.

Danksagung:

Unser Dank gilt der Universitätsrehabilitationsklinik Bad Wurzach, den AOK-Kliniken Stöckenhöfe und Schloßberg (Bad Liebenzell), der Klinik Bad Colberg sowie der Rehaklinik Klausenbach der LVA Baden-Württemberg für die Beteiligung an der Studie.

Literatur:

Urban, M.: Beiträge der Dokumentation und Informatik für das Assessment in der Rehabilitationsmedizin, Dissertation, Ulm 2003.

Online: http://vts.uni-ulm.de/query/longview.meta.asp? document_id=3321