Psychiatr Prax 2006; 33(2): 53-55
DOI: 10.1055/s-2005-915398
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Integrierte Versorgung - Perspektiven für die Psychiatrie und Psychotherapie

Integrated Care - Perspectives for Psychiatry and PsychotherapyHeinrich  Kunze1 , Stefan  Priebe2
  • 1Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Merxhausen, Bad Emstal/Kassel
  • 2Social & Community Psychiatry, Queen Mary, University of London, UK
Further Information

Publication History

Publication Date:
24 February 2006 (online)

Integrierte Versorgung (IV) - ist das der große Wurf für die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens oder nur eine weitere Marginalie in der Reihe der Versuche, den Moloch Gesundheitswesen doch noch unter Ausgabenkontrolle zu bringen? Im Folgenden sollen die Zukunftschancen der IV für die Psychiatrie beleuchtet werden (vgl. auch [1]).

Die IV betrifft das Verhältnis von bisher getrennten Finanzierungssektoren der Krankenbehandlung („leistungssektorenübergreifend”) sowie von benachbarten Fachgebieten („interdisziplinär-fachübergreifend”). 2000 wurde das Konzept der IV im Sozialgesetzbuch V verankert, blieb aber zunächst folgenlos, weil die Anforderungen an die Verträge zu kompliziert waren. Mit dem „Gesundheitsmodernisierungsgesetz” traten ab 2004 Regelungen (SGB V § 140 a - d) in Kraft, die man vereinfacht so zusammenfassen kann: bisherige bürokratische Anforderungen werden abgeschafft, die Vereinbarungen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern richten sich nach dem Kräfteverhältnis der Beteiligten und es gilt, salopp ausgedrückt, das „Recht der Prärie”.

Die IV setzt Konkurrenzanreize: Bisher wollen die Krankenkassen damit im Wettbewerb untereinander um Mitglieder punkten oder ihre Kosten senken. Psychiatrische Versorgung (mit Stigma) ist für sie nur unter dem zweiten Gesichtspunkt von Interesse. Leistungserbringer wollen sich zusätzliche Aufgaben sichern; Anlaufkosten werden bezahlt von dem Geld, das die Kassen von den Rechnungen der Krankenhäuser und den Honoraren der niedergelassenen Ärzte einbehalten (bis zu 1 %).

Wegen der Konkurrenz zwischen den Kassen kommen bisher nur Verträge mit einzelnen Kassen zustande mit zumeist geringen Fallzahlen (spezielle Krankheitsgruppe, Patienten müssen zustimmen). Solange bei einer Klinik IV-Verträge nur wenige Prozent am Gesamtbudget erreichen, lohnt es nicht, die Leistungsprozesse entsprechend umzugestalten. Eine bemerkenswerte Ausnahme ist das Regionale Psychiatriebudget Itzehoe [2]. In den meisten Kliniken fehlen wichtige Voraussetzungen wie die Definition der Behandlungsprozesse und eine elektronische Behandlungsdokumentation mit Leistungserfassung und Prozesskostenrechnung. Bisher wissen die Kliniken, was die Behandlungen aller Patienten kosten. Aber was die Behandlungen von Individuen und Gruppen kosten, ist bisher in einer Black-box. Auch die Krankenkassen sind intern bisher „sektoral” organisiert und können deshalb nicht die ökonomischen Folgen der IV patientenbezogen erfassen und wissen nicht, wie definierte Leistungen mit der Inanspruchnahme anderer Leistungen assoziiert sind.

Bisher sind insgesamt etwa 1500 IV-Verträge abgeschlossen worden, aber im Bereich der Psychiatrie erst 21 mit meist nur geringem Umfang. Da die Verträge vertraulich sind, macht das zentrale Register keine Informationen verfügbar (www.bgs-register140d.de). Es gibt allerdings die selbst organisierte Übersicht der DGPPN für die Psychiatrie [3].

Es bleibt offen, ob die entbürokratisierte IV nun in Schwung kommt. Aber wenn - zur Steigerung ihrer Verhandlungsmacht - die Kostenträger einerseits und die Leistungserbringer andererseits sich zusammenschließen und große Verträge aushandeln, wenn der bisher kleine Start erfolgreich verläuft und die Politik statt des 1 %-Abzugs höhere Prozentzahlen festlegt, wird dann das Geflecht von IV-Verträgen zum dominanten Prinzip und die herkömmliche Finanzierung zur Restgröße? Die Gestaltung der Behandlungs- und Rehabilitationsprozesse könnte dann von den bisherigen Fesseln stationär - teilstationär - ambulant - Reha befreit werden. Sollte jedoch die IV im Interessendschungel verkommen, müsste der Gesetzgeber dem konstruktiven Kerngedanken der IV folgend direkt die veralteten Paragraphen zur Krankenbehandlung und Rehabilitation modernisieren, die die heutigen Formen der Institutionen zementieren, damit nach all den Sparjahren bei den verbliebenen Ressourcen dennoch Behandlung und Rehabilitation verbessert werden können.

Literatur

  • 1 Roick C, König H-H. Quo vadis? Gesundheitspolitische Entscheidungen und deren Konsequenzen für die Psychiatrie.  Psychiat Prax. 2005;  32 109-112
  • 2 Roick C, Deister A, Zeichner D, Birker T, König H-H, Angermeyer M C. Das regionale Psychiatriebudget: Ein neuer Ansatz zur effizienten Verknüpfung stationärer und ambulanter Versorgungsleistungen.  Psychiat Prax. 2005;  32 1-8
  • 3 www.dgppn.de: Verzeichnis von Verträgen im Bereich Psychiatrie, verantwortlich Frau Dr. Hauth (i.Hauth@alexius.de). 
  • 4 Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg) .Aspekte der Implementierung von Umstrukturierungskonzepten in der psychiatrischen Versorgung. Band 138 der Schriftenreihe des BMG. Baden-Baden; Nomos 2001
  • 5 Schmidt-Zadel R, Kunze H. Aktion Psychisch Kranke (Hrsg) .Mit und ohne Bett: Personenzentrierte Krankenhausbehandlung im Gemeindepsychiatrischen Verbund. Tagungsband 28. Bonn; Psychiatrie-Verlag 2002
  • 6 Cranach M, Nißle K, Schäfer-Walkmann S. Integrierte Versorgung im Versorgungsverbund Kaufbeuren.  Der Nervenarzt. 2005;  76 1160-1164
  • 7 Becker T. Gemeindepsychiatrie - Entwicklungsstand in England und Implikationen für Deutschland. Stuttgart; Thieme 1998
  • 8 Brenner H D, Junghan U, Pfammatter M. Gemeindeintegrierte Akutversorgung - Möglichkeiten und Grenzen.  Der Nervenarzt. 2000;  71 691-699
  • 9 Burns T. Community Mental Health Teams. Oxford; Oxford University Press 2004
  • 10 Kunze H, Becker T, Priebe S. Reform of psychiatric services in Germany: Hospital staffing directive and commissioning of community care.  Psychiatric Bulletin. 2004;  28 218-221
  • 11 Becker T, Kilian R. Psychiatric services for people with severe mental illness across Europe: What can be generalized from current knowledge about differences in the provision, costs and outcome of psychiatric services across western Europe?. Acta Psychiatrica Scandinavica Suppl im Druck
  • 12 Berhe T, Puschner B, Kilian R, Becker T. „Home treatment” für psychische Erkrankungen - Begriffsklärung und Wirksamkeit.  Der Nervenarzt. 2005;  76 822-831
  • 13 Weinmann S, Gaebel W. Versorgungserfordernisse bei schweren psychischen Erkrankungen - Wissenschaftliche Evidenz zur Integration von klinischer Psychiatrie und Gemeindepsychiatrie.  Der Nervenarzt. 2005;  76 809-821

Prof. Dr. med. habil. Heinrich Kunze

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Merxhausen

34306 Bad Emstal

Email: heinrich.kunze@zsp-kurhessen.de