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DOI: 10.1055/s-2005-871647
Differenzialdiagnostische Überlegungen zur homonymen Quadrantenanopsie – eine Kasuistik
Kasuistik: Eine 79-jährige Patientin mit bekanntem hepatisch metastasierten Kolonkarzinom bemerkte unmittelbar nach dem Aufstehen einen Gesichtsfelddefekt links, weshalb sie sich notfallmäßig am gleichen Tag in unserer Klinik vorstellte. Bei der ophthalmologischen Untersuchung zeigte sich ein homonymer Quadrantenausfall nach links unten. Der bestkorrigierte Visus betrug rechts 0,1 und links 0,4 bei bekannter Chloroquinmakulopathie. Der übrige ophthalmologische Befund war unauffällig.
Klinisch-neurologisch zeigten sich bis auf die Quadrantenanopsie keine weiteren Auffälligkeiten. Kernspintomographisch demarkierte sich ein subarkuter Infarkt im Stromgebiet der Arteria celebri posterior rechts, welcher in ursächlichem Zusammenhang mit dem Gesichtsfeldausfall nach links unten steht. Nebenbefundlich fanden sich zudem multiple Hirnmetastasen ohne Beziehung zur Sehbahn. Wegen der ausgedehnten Metastasierung wurde die Therapie auf eine Low-dose-Heparinisierung und Thrombozytenaggregationshemmung beschränkt.
Schlussfolgerung: Homonyme Quadrantenanopsien sind äußerst selten. Sie sind beweisend für eine Läsion der suprachiasmatischen Sehbahn. Kritische Kriterien wie Ausdehnung des Gesichtsfeldausfalles nach oben oder unten, Kongruenz der Gesichtsfeldausfälle, optokinetischer Nystagmus oder Störung der Pupillomotorik geben Hinweise auf die Lokalisation der Läsion innerhalb der Sehbahn.