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DOI: 10.1055/s-2005-865429
Austherapierter Patient – infauste Prognose: Gibt es das?
Über das Leben eines Menschen mit „infauster Prognose“ ist von einer „Instanz“ zum Tode entschieden, die sich menschlicher Verfügung entzieht. Der Krankheitsprozess nimmt einen unwiderruflich fortschreitenden Verlauf zum Tode. Daher bedarf jede weitere Bekämpfung der Krankheit mit dem primären Ziel, die Lebenstage zu verlängern (kurative Therapie), der ethischen Rechtfertigung, insbesondere wenn dadurch dem Wohlergehen des Menschen letztlich mehr geschadet als geholfen wird. Daher sind nach den „Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“ (1998/2004) bei Vorliegen einer „infausten“ Prognose „in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten ... nur noch palliative Maßnahmen der Lebens- und Sterbenserleichterung geboten“. Dieser ethisch gut begründbare „Grundsatz“ bleibt aber so lange wenig hilfreich, wie für das Vorliegen einer „infausten Prognose“ in den einzelnen medizinischen Fachgebieten nicht nähere objektivierbare Kriterien erarbeitet werden. Dass in vielen Fällen keine Klarheit erzielt werden kann, ob eine infauste Prognose vorliegt, besagt nicht, dass es überhaupt keine infauste Prognose gibt, der Begriff also nicht sinnvoll sei. Wäre dies so, so wäre letztlich eine kurative Behandlung bis zum Tode ethisch gerechtfertigt und den Patienten vorzuschlagen. Da viele Patienten damit überfordert sind eine solche Behandlung von sich aus abzulehnen, führt dies meist zur Behandlung „um jeden Preis“ mit der scheinbaren oder tatsächlichen Zustimmung der Patienten. Über den Weg der autonomen Selbstbestimmung der Patienten über die Art ihrer Behandlung sind die Probleme des Verzichts auf kurative Behandlung nicht zu lösen. Es bedarf der objektivierbaren Kriterien, wann eine infauste Prognose vorliegt und daher in der Regel keine Indikation mehr für eine kurative Therapie besteht.