Zeitschrift für Palliativmedizin 2005; 6 - 2
DOI: 10.1055/s-2005-865396

Palliativmedizin stationär – neue Entwicklungen

H Ewald 1
  • 1Universitätsklinikum Sl-Holstein, Campus Kiel

Die Finanzierung stationärer Palliativmedizin ist in Deutschland nach wie vor nicht sachgerecht geregelt. Das Fallpauschalensystem (DRG-System) ist weder darauf eingerichtet, multimorbide Patienten ressourcenorientiert abzubilden, noch rasche Veränderungen im Verlauf einer fortschreitenden Erkrankung ressourcengerecht zu erfassen und kann deshalb die entstehenden Kosten nicht ausreichend vergüten. Unabhängig davon sind die Aufenthaltszeiten auf einer Palliativstation und damit die Kosten auch von externen Faktoren abhängig, die nicht direkt beeinflusst werden können. Dazu zählen insbesondere die Möglichkeiten der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung vor Ort, die Pflegekapazitäten von Angehörigen/Freunden für eine häusliche Versorgung und die Verfügbarkeit von Hospiz- oder Heimplätzen in der Region. Aufgrund einer Eingabe der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wurde im Operationenschlüssel-Katalog (OPS) für 2005 mit der Ziffer 898.2 erstmals die Möglichkeit geschaffen, eine palliativmedizinische Komplexbehandlung zu kodieren. Entsprechend der Organisation des Fallpauschalensystems kann diese Ziffer aber erst im Jahr 2007 zu einer spezifischen DRG führen. Auch dann ist eine leistungsgerechte Finanzierung aber noch nicht zu erwarten, da die OPS 898.2 die Bedingungen und Kosten einer Palliativstation bisher nicht sachgerecht abbildet. Eine weitere Anpassung ist also erforderlich und entsprechende Eingaben werden von der DGP derzeit vorbereitet. Für 2005–2007 ist demzufolge eine Zwischenfinanzierung von Palliativstationen nötig. Regelungen dazu stehen aber bisher noch aus. In der Sitzung soll die Problematik der DRGs für die Palliativmedizin dargestellt werden, der Stand der Zwischenfinanzierung bis 2007 und die neuen Eingaben der DGP beim DIMDI und beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur weiteren Anpassung des DRG-Systems für die Kodierung 2006.