Gesundheitswesen 2006; 68(2): 70-80
DOI: 10.1055/s-2005-858997
Originalarbeit

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Von der „medicinischen Polizey” zu den Gesundheitswissenschaften: Zum Verhältnis von Gesundheitsexperten und Staat

From “Medicinische Polizey” to Public Health Sciences: Health Scientists and the StateF. W. Schwartz1
  • 1Abt. Epidemiologie OE 5410, Medizinische Hochschule Hannover
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Publication Date:
15 February 2006 (online)

Zum normativen und politischen Rahmen gesundheitspolitischer Beratungsliteratur des 16. Jahrhunderts bis heute

Ratschläge an den Staat zum Umgang mit Gesundheitsfragen des Einzelnen oder der menschlichen Gemeinschaft, durch „Experten”, also jene, die auf dem in Frage kommenden Gebiet „besonders gut Bescheid” [1] wissen oder Fachautorität für sich beanspruchen, sind sehr alt. Bereits in der Staatslehre Platons (427 - 347 v. Ch.) finden sich ausführliche Positionsbestimmungen zu Umgang mit Gesundheit, Gesundheitsbildung, Krankenbehandlung und zur Rolle und Aufgabe der Ärzte oder privater oder öffentlicher Einrichtungen bei Gesundheitsfragen.

Platons gesundheitspolitische Gedanken sind Teilstücke einer übergeordneten Schau des Ganzen [2]. In Platons Vorstellungen haben größere (göttliche) Güter, nämlich: Weisheit, Mäßigung, Gerechtigkeit und Tapferkeit, Vorrang vor kleineren (menschlichen) Gütern, das sind: Gesundheit, Schönheit, Kraft, Reichtum. In der Konsequenz ist Gesundheit bei Platon nicht das „höchste Gut” und nicht einmal für alle Menschen gleichermaßen - aktiv oder passiv - wünschenswert [2]. Platons ethische Relativierung von Gesundheit ähnelt der mittelalterlich-christlichen Werteordnung, in der Gesundheit kein „Gut”, sondern eher, wie Schönheit und Reichtum, ein Hindernis zu einem im idealen Sinne gottgefälligen Leben ist und Krankheit eine unter Umständen für notwendig angesehene Prüfung des Menschen durch Gott [2].

Die nachgeordnete Stellung von Gesundheit in der sittlichen Werteordnung gleich welcher Herleitung führt dazu, dass die Heilung von Krankheiten keine Staatsangelegenheit, sondern Privatsache ist. Andererseits befürwortet auch bereits Platon allgemeine Gefahrenabwehr im Sinne öffentlicher Hygiene, so die Reinhaltung des Wassers oder die Sicherung gesunden Nachwuchses. Diese Betrachtungen antiker Ratschläge an eine staatliche Gesundheitspolitik wären zu vertiefen oder, z. B. mit Blick auf Aristotelische Auffassungen, zu differenzieren. Angesichts des großen Einflusses normativer antiker und später christlicher Staatslehren auf den Fortgang des europäischen Denkens im Hinblick auf staatliche Aufgaben sollen sie hier lediglich einleitende Erwähnung finden.

Springen wir in die frühe Neuzeit und befassen uns mit den Verwaltungsaufgaben der wachsenden Städte und der Staatstätigkeit der damals sich herausbildenden kleinen und großen mittel- und westeuropäischen Territorien in innenpolitischer, speziell gesundheitspolitischer Hinsicht, für die Begriff und Schrifttum zur „medicinischen Polizey” eine zentrale Rolle spielten. Dieser Begriff wurde sehr wahrscheinlich Ende des 15. Jahrhunderts der burgundisch-französischen, zentralistisch-obrigkeitlichen Behördenorganisation entlehnt [3] und taucht in Deutschland zuerst in einer Nürnberger Ratsverordnung von 1482 auf. Die führenden deutschen Reichsstädte erreichten früher als die agrarisch-feudalen Territorien den Charakter einheitlicher Staatsgebilde. Ihre neuen Ordnungsprobleme waren nicht mehr durch bloßes Herkommen und rechtliches „Weistum” zu bewältigen, sondern erforderten neue gebotsrechtliche Regelungen [4].

Mit der Ausdehnung der zentralen landesherrlichen Verwaltungstätigkeiten, die sich im Reichsgebiet gegen den feudalen, ständischen Partikularismus und gegen die städtische „Autonomie der kleinen Lebensbereiche” durchsetzte, weitete sich der Polizeibegriff aus. Im Absolutismus seit Ende des 17. Jahrhunderts schließlich wurde darunter die ganze nach innen gerichtete Staatstätigkeit verstanden Hierin spiegelt sich das Bemühen der Landesherren, die gesamte Staatsverwaltung der alten rechtlichen Kontrolle durch die Gerichte bzw. die ständischen Organe zu entziehen; denn in Polizeisachen gab es keine Appellation, die landesherrlichen „Verwaltungsentscheidungen” waren damit unanfechtbar [4].

Neben der territorialen politischen Entwicklung spielt für die Ausweitung des Polizeibegriffs auch der seit dem Humanismus erfolgende Rückgriff auf die antiken Wortwurzeln (gr. politeia, lat. politia) eine Rolle, mit ihrer Bedeutung von „Wohlordnung des Gemeinwesens”. Teils in Reaktion gegen die damit einhergehende humanistische Perzeption antiker Staatslehren, teils auch in Verteidigung der alten ständischen Rechtsordnungen verbinden sich in der frühen deutschsprachigen Literatur mit dem Begriff der „guten Polizei” ergänzend die Auffassung von einer christlichen Ständegesellschaft und einer christlichen Amtsführung, z. B. bei Veit Ludwig von Seckendorff, „Teutscher Fürstenstat” (1656). Diese christliche Amtsauffassung tradiert die altständische, wechselseitige Treuebindung zwischen Herrschaft und Untertanen (Gefolgsleuten). Sie wird als patriarchalische und später, unter dem wachsenden Einfluss des Naturrechts als aufgeklärt-fürsorgender Grundhaltung, ein spezifisches Attribut territorialer Herrschaft in Deutschland bis über das 18. Jahrhundert hinaus.

Diese christlich-patriarchalisch Haltung stand von Beginn an in Auseinandersetzung mit dem zunehmend aufkommenden rational-utilitaristischen Staatsbegriff, der mit nur wenig wechselnden Inhalten sich bis in die Staatslehre und darauf begründete Beratungsliteratur des späteren deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik und später des Nationalsozialismus weiterverfolgen lässt.

In diesem rationalistischen Staatsbegriff vollzieht sich zunächst einmal nur ein funktionales Zweckdenken der kameralistisch-merkantilistischen Bürokratie. Er gerät in der frühen deutschen „Aufklärung” philosophisch unter den Einfluss des englischen „moralistischen” und des französischen „materialistischen” Utilitarismus. Er ist gekennzeichnet durch eine „vernünftige” Zweckmoral des Staatsganzen, in dem das „Glück” des Einzelnen sich im „höchsten Nutzen” des Ganzen erfüllt. Die Ausrichtung des gesamten staatlichen Lebens an der „salus publica” wird zu einem Grundgedanken der einheitlichen „polizeilichen” Staatsgewalt in dem neuzeitlichen absolutistischen Staat.

Jedoch wird wenig später in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts im Horizont des wachsenden bürgerlichen Selbstbewusstseins und des damit verknüpften Leitbegriffs des „Naturrechts” zunehmend das Einzelinteresse des Individuums zur Basis fortschrittlicher politischer Theorie. Der Begriff einer vom „Staat” abgegrenzten und der Staatsgewalt nur vertraglich verbundenen „Gesellschaft” von Individuen wird geboren.

Neben der naturrechtlichen Rechts- und Staatsphilosophie verbinden sich diese neuen Ideen mit zeittypischen Strömungen des Philanthropismus sowie der daraus sich ableitenden, aufkeimenden Sozialkritik und mit dem Sendungsbewusstsein einer auf das Individuum zielenden Pädagogik (Rousseau).

Diese Entwicklung vollzieht sich in einem neuen realpolitisch-ökonomischen Kontext, unter dem Einfluss der erstarkenden Mittelstandswirtschaft und des sich entfaltenden Privatkapitalismus, die sich von staatlicher Bevormundung und feudalen Vorrechten zu befreien suchen. Der erste und bis heute fortwirkende Höhepunkt dieser neuen Entwicklung manifestiert sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts in der Idee des „Selfgovernments”, in der liberalen Wirtschaftslehre des großen Schotten Adam Smith.

Auch die Theorie der „Polizei” unterliegt in der Folge diesem liberalen Bedeutungswandel, wird mit Beginn des 19. Jahrhunderts von einer umfassenden staatlichen Vorschriftenlehre zu einer bloßen staatlichen Garantie von privater und öffentlicher Sicherheit innerhalb eines sich wieder wesentlich auf Rechtswahrung beschränkenden Staates zurückgedrängt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bis zum Ende des 18. Jahrhunderts unter den aufgezählten Polizeibegriffen zunächst der „christlich-ständische”, dann der „kameralistisch-utilitaristische” vorherrschend waren und im 19. Jahrhundert zunehmend eine liberalere Polizeivorstellung Platz griff, um der vom Bürgertum getragenen erstarkenden Wirtschaft politischen Raum zu geben. Die gesundheitspolitische Beratungsliteratur aus staatswissenschaftlicher oder aus ärztlicher Sicht zu öffentlichen Gesundheitsfragen folgt jeweils eng jeweils diesen vorgegebenen Gesellschafts- und Politikvorstellungen. Diese gesundheitspolitische Beratungsliteratur ist nur aus diesem jeweiligen ideellen sowie dem korrespondierenden ökonomischen und politischen Kontext heraus zu verstehen. Es gehört zu den tragenden Hypothesen dieses Beitrags, dass dies bis in die gesundheitsbezogene Beratungsliteratur und gesundheitspolitische Beratungspraxis der Gegenwart gilt.

Literatur

  • 1 Duden Fremdwörterbuch. 4. Auflage. Mannheim; 1982
  • 2 Deneke J FV. Über die ideologischen Voraussetzungen gesundheitspolitischer Konzeptionen am Beispiel der gesundheitspolitischen Gedanken in der Staatslehre Platons. Deneke JFV Individuelle Freiheit in sozialer Sicherheit Bochum; 1985: 7-27, hier: S. 9
  • 3 Maier H. Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre (Polizeiwissenschaft). Neuwied, Berlin; 1966: 121
  • 4 Schwartz F W. Idee und Konzeption der frühen territorialstaatlichen Gesundheitspflege („Medicinische Polizey”) in der ärztlichen und staatswissenschaftlichen Fachliteratur des 16. - 18. Jahrhunderts. Diss. Frankfurt/M; 1973: 28
  • 5 Dolch J. Lehrplan des Abendlandes. Ratingen: 1965; Roscher W. Geschichte der National-Ökonomik in Deutschland. München; 1874
  • 6 Siefert H. Hygiene in utopischen Entwürfen des 16. und 17. Jahrhunderts.  Medizinhistorisches Journal. 1970;  68 24-41
  • 7 Fischer A. Geschichte des deutschen Gesundheitswesens. Bd. I. Berlin; 1933: 182 (Nachdruck: Hildesheim, 1965)
  • 8 von Osse M. D. Melchiors von Osse Testament Gegen Hertzog Augusto Churfürsten zu Sachsen, Sr. Churfürstl. Gnaden Räthen und Landschafften 1556. Thomasius C Halle; 1717
  • 9 Oldendorp J, Forstenow C. Von guten Ratschlägen, wie man gute Policey und auch Ordnung in Stedten und Landen erhalten möge. Rostock; 1597
  • 10 Friedlieb C W. „Prudentia Politica Christiana”, das ist die Beschreibung einer christlich nützlichen und guten „Policey”. Goslar; 1614
  • 11 Becher J. „Politische Discurs, von den eigentlichen Ursachen deß Auff- und Abnehmens der Städt, Länder und Republicken”. 1. Aufl. Frankfurt/M; 1668 (2. Aufl. 1673)
  • 12 Hartmann F. Methoden ärztlicher Wissenschaft bei Leibniz. Referat zum II. Internat. Leibniz-Kongress. Hannover; 1972 (Manuskript)
  • 13 Wolff C. Vernünfftige Gedanken von dem gesellschaftlichen Leben der Menschen und Insbesonderheit dem gemeinen Wesen, zu Beförderung der Glückseeligkeit des menschlichen Geschlechtes, den Liebhabern der Wahrheit mitgetheilet. 4. verm. Ausg. Frankfurt/M., Leipzig, 1736 (1. Aufl. 1721); Wolff C. Vernünfftige Gedanken von der Menschen Thun und Lassen, zu Beförderung ihrer Glückseeligkeit, den Liebhabern der Wahrheit mitgetheilet. 4. verm. Aufl. Frankfurt/M., Leipzig; 1733 (1. Aufl. 1721)
  • 14 Schwartz F W. Idee und Konzeption. Ebd 111
  • 15 von Sonnenfels J. Grundsätze der Policey, Handlung und Finanzwissenschaft. Bd. I bis III (1. Aufl. Wien, 1765 - 1769). Hier: Bd. I. 3. Aufl. Wien,. 1770
  • 16 Frank J P. System einer vollständigen medicinischen Polizey. Bde. 1 - 15, 2. Aufl. Frankenthal; 1791-1841
  • 17 Harl J P. Vollständiges Handbuch der Polizei-Wissenschaft, ihrer Hilfsquellen und Geschichte. Erlangen; 1809
  • 18 Labisch A, Woelk W. Geschichte der Gesundheitswissenschaften. Hurrelmann K et al. Handbuch der Gesundheitswissenschaften Weinheim, München; 1990: 49-89, hier 60
  • 19 Zu den vorliegenden Publikationen verweise ich insbesondere auf die Darstellung von Alfons Labisch und Wolfgang Woelk: Labisch A, Woelk W, Geschichte (Ebd.). 49 - 89, sowie auf zahlreiche Beiträge in dem von Sigrid Stöckel und Ulla Walter herausgegebenen Band „Prävention im 20. Jahrhundert”. Weinheim, München: 2002. Ich verweise darin insbesondere auf den Beitrag von Schmiedebach HP. Gesundheit und Abhängigkeit von Gesellschaftsbegriff im 19. Jahrhundert. 26 - 38, ferner auf Antoni C. Sozialhygiene und Public Health. Franz Goldmann (1895 - 1970). Husum; 1997
  • 20 Engels F. Die Lage der arbeitenden Klasse in England. Marx/Engels-Werke. Bd. II Berlin; 1962: 225-506
  • 21 Schmiedebach H P. Gesundheit und Prävention in Abhängigkeit von Gesellschaftsbegriff im 19. Jahrhundert. Prävention (Anm. 28) . 26-38
  • 22 Labisch A, Woelk W. Geschichte (Anm. 25), 61; sowie das zahlreiche Schrifttum zur Stadthygiene im 19. Jahrhundert und zu Max von Pettenkofer. 
  • 23 Pettenkofer 1873, zitiert nach: Schmiedebach, Gesundheit (ebd.), 30. 
  • 24 Labisch A. ebd. S. 64; vgl. auch Regin C. Selbsthilfe und Gesundheitspolitik. Die Naturheilbewegung im Kaiserreich. Wiesbaden: 1995. Daraus speisen sich auch Elemente der noch heute z. B. im Bereich der rehabilitativen Medizin praktizierten gesundheitlichen klimatologischen, balneologischen und sonstigen physikalischen Therapien. Diese Konstitutionslehre prägte in mannigfaltig popularisierten Fassungen im Kaiserreich und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Auffassungen von gesunder Pädagogik, von Gesundheitspflege in der Familie, in Kindergärten, Schulen und Militär und lieferte auch Anregungen für eine soziale und gesunde Architektur. Sie knüpfte vielfältig an den bis zum frühen 19. Jh. im Bildungsbürgertum wirksamen neohippokratischen „diätetischen” Wissensbestand zu gesunder Lebensführung an (vgl. Lachmund J, Stollberg G. Patientenwelten. Opladen; 1995
  • 25 Labisch A, Woelk W. 66; zu Thesen und Themen im gesamten Feld sei hiermit vor allem auf die Arbeit von Sigrid Stöckel zur sozialmedizinischen Zeitschriftenanalysen von 1903 - 1960 verwiesen. Stöckel S. Sozialmedizin im Spiegel ihrer Zeitschriftendiskurse. Manuskript MHH, 2005. 
  • 26 Antoni C. Sozialhygiene (ebd.): 57, Fußnote 164. 
  • 27 Antoni C. Ebd.: 57. Der Terminus trat zuerst in der französischen Literatur Mitte des 19. Jahrhunderts auf, mit Arbeiten über Umwelthygiene, die auch sozialen Problemen Beachtung schenkten. Dem entsprach in England die „Sanitary Movement”, eine Bewegung, die die Auswirkungen der Industrialisierung auf die Gesundheit der Arbeiter untersuchte. 
  • 28 Antoni C. Ebd. 57-58
  • 29 Gottstein A. Handbücherei für das gesamte Krankenhauswesen. Berlin; 1930
  • 30 Hurrelmann K, Laaser U. Entwicklung und Perspektiven der Gesundheitswissenschaften. Handbuch (Ebd.) 17-45
  • 31 Das Public Health-Buch. Schwartz FW et al. München, Jena; 2003 68
  • 32 von Beitrag E llerbrock D. Prävention in der US-Zone 1945 - 1949. Zielsetzung, Konzeption und Reichweite von Präventionsmaßnahmen. Stöckel W Prävention (Ebd.) 152-164
  • 33 von Beitrag S chagen U. Aufbau einer neuen Versorgungsstruktur: Gesundheitsschutz als Leitkonzept. Stöckel W Prävention (Ebd.) 165-177
  • 34 Volrad D eneke JF. (Ebd.) 28 und 311
  • 35 Labisch A, Tennstedt F. Gesellschaftliche Bedingungen öffentlicher Gesundheitsvorsorge. Frankfurt/M; 1988
  • 36 Kritisch zur Reichweite dieser Debatte: Henkel D; Roer D. Häufigkeit, Sozialverteilung, Versorgung psychischer Störungen in der BRD. Haug WF Lohnarbeit, Staat, Gesundheitswesen Karlsruhe; 1976: 148-189
  • 37 Illich I. Die Nemesis der Medizin. 4. Auflage. München; 1995 (1. Aufl. 1976)
  • 38 Göbel E, Schagen U. Gesundheitsbewegung wohin?. Jahrbuch für kritische Medizin 8: Pflege und Medizin im Streit (= Argument Sonderband, 86) Berlin; 182: 130-139
  • 39 Schwartz F W. Gesellschaft und Gesundheit - Gesundheitsversorgung im Jahre 2020. Referat auf der 12. Landesgesundheitskonferenz NRW. Düsseldorf 4.12.2003; vgl. Homepage: http://www.epi.mh-hannover.de. 
  • 40 Sackett D L. et al .Evidenzbasierte Medizin. Bern, Wien, New York; 1999
  • 41 Perleth M, Antes G. Evidenz-basierte Medizin. Wissenschaft, Praxis, Alltag. 2. Auflage. München; 1999
  • 42 Jerusalem M, Weber H. Psychologische Gesundheitsförderung. Göttingen (u. a.); 2003
  • 43 Jordan J, Bardé B, Zeiher A M. Statuskonferenz Psychokardiologie. Bde. I bis XVI. Frankfurt/M; 2000 - 2003
  • 44 Kongstvedt P R. The managed Health Care Handbook. 3. Auflage. Aspen: 1996; Amelung VE, Schuhmacher H. Managed Care. Neue Wege im Gesundheitsmanagement. 2. Auflage. Wiesbaden; 2000
  • 45 Klusen N. Europäischer Binnenmarkt und Wettbewerb - Zukunftsszenarien für die GKV. Baden-Baden; 2003
  • 46 Klusen N, Meusch A (Hrsg). Gesundheitstelematik. Baden-Baden; 2002
  • 47 Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen: Sondergutachten 1996/1997: Gesundheitswesen in Deutschland Band I: Demographie, Morbidität, Wirtschaftlichkeitsreserven und Beschäftigung, Band II: Fortschritt und Wachstumsmärkte, Finanzierung und Vergütung. Baden-Baden; 1996 und 1998
  • 48 Sachverständigenrat, ebenda 1996; Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Gutachten 2000/2001: Bedarfgerechtigkeiten Wirtschaftlichkeit. Band I: Zielbildung, Prävention, Nutzen, Orientierung und Partizipation,. Baden-Baden; 2002
  • 49 Sachverständigenrat, ebenda, Gutachten 2000/2001 und I bis III.4 sowie: Addendum: Zur Steigerung von Effizienz und Effektivität der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Baden-Baden; 2002
  • 50 Sachverständigenrat, ebenda, Addendum 2002. 
  • 51 Sachverständigenrat, ebenda, Gutachten 2000/2001. 
  • 52 Sacherständigenrat, Gutachten 2003: Finanzierung, Nutzenorientierung und Qualität. Band I und II. Baden-Baden; 2003
  • 53 Schwartz F W, Jung K. Vorüberlegungen für mittelfristige Reformschritte in der gesetzlichen Krankenversicherung.  Sozialer Fortschritt. 2000;  68 70-75

Prof. Dr. F.-W. Schwartz

Med. Hochschule Hannover, Abt. Epidemiologie OE 5410

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