Der Klinikarzt 2004; 33(12): XV-XVI
DOI: 10.1055/s-2004-860936
Recht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Wahlleistungsvereinbarung - Unterrichtungspflicht des Patienten über wahlärztliche Behandlung

Further Information

Publication History

Publication Date:
13 January 2005 (online)

 

Im Rahmen der Vierten Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) im Jahre 1984 wurde erstmalig eine besondere Unterrichtungspflicht gegenüber dem Patienten vor Inanspruchnahme einer Krankenhauswahlleistung gesetzlich normiert, wonach dieser "vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistung zu unterrichten" war. 1994 wurde die Unterrichtungspflicht erweitert und die Worte "und deren Inhalt im Einzelnen" eingefügt (vgl. § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV).

Seither herrscht Streit darüber, wie weit die Unterrichtungspflicht gegenüber dem Patienten reicht. Zum Schutz der Patienten wurde hierzu vertreten, dass diesen eine detaillierte und auf den Einzelfall abgestellte Aufstellung mit den voraussichtlich entstehenden Arztkosten vorgelegt werden müsste. Andere hielten es dagegen für ausreichend, wenn der Patient den einfachen Hinweis erhält, dass die Abrechnung der Wahlleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt. Erst auf Nachfrage sei dem Patienten dann die Gebührenordnung vorzulegen. Andernfalls bliebe es dem Patienten überlassen, ob er sich diese selbst beschaffe oder nicht.

    >