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DOI: 10.1055/s-2004-834196
Gefäßchirurgie im Zeichen von DRG's – Wieviel Diagnostik brauchen wir?
Problemstellung: In einer Zeit knapper werdenden Ressourcen sehen sich Mediziner mit einem immer größeren Kostendruck konfrontiert. Auf der einen Seite soll zur Planung der Therapie eine optimale Diagnostik durchgeführt werden, auf der anderen Seite darf nicht schon die Diagnostik alleine eine erheblichen Teil der zu erzielenden Erlöse pro Patient und Fall verbrauchen. Die entscheidenden Frage ist also: Wieviel Diagnostik benötigt welcher Patient, benötigt welches Krankheitsbild?
Methode: Vorgestellt wird zum einen der Vergleich der Kosten für Geräteanschaffung, Personalkosten und jeweiliger Untersuchungsdauer für die Untersuchungsregionen Carotis, Aorta (speziell Aneurysma), Beckenarterien und periphere Arterien.
Ergebnisse: Von den und derzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Gefäßdiagnostik (Sonographie, konventionelle Angiographie, CT-Angiographie, MR-Angiographie) ist zweifelsfrei die Sonographie die kostengünstigste Methode. Wichtig sind aber ebenso die verschiedenen Möglichkeiten der Dokumentation und Präsentation der einzelnen bildgebenden Verfahren und die Problematik der Untersucherabhängigkeit, die ja bekanntlich besonders bei der Sonographie, aber z.B. auch bei der MR-Angiographie erheblich sein kann. Zum anderen wird die Wertigkeit der einzelnen Untersuchungsmethoden für die genannten Gefäßregionen kritisch evaluiert und Stellung bezogen zu der Frage, wann sind weitergehende Untersuchungen sinnvoll und wann unerlässlich. Bereits in der ambulanten Phase werden oft erhebliche Gelder für nicht notwendige Diagnostik ausgegegen. So werden für Carotis, Aorta, Becken- und Beingefäße praktische diagnostische Leitfäden vorgestellt. Anhand des großen gefäßchirurgischen/angiologischen Patientenklientels einer Klinik der Maximalversorgung wird eine kritische status-quo-Einschätzung vorgenommen und ein Ausblick auf einen möglichen bzw. sinnvollen ‘diagnostic pathway’ für die Zeit mit flächenhafter Umsetzung der DRG-Regelung vorgestellt.
Schlussfolgerung: Die Sonographie ist vielfach die einzige und wichtigste diagnostische Massnahme, muss aber bei bestimmten Diagnosen und geplanten Operationen durch weitere apparative Untersuchungen ergänzt werden.