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DOI: 10.1055/s-2004-833918
Steuerungsprobleme in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Hintergrund: Ca. 20% aller Kinder und Jugendliche zeigen Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten. Die Kosten der Eingliederungshilfen (§ 39 BSHG und § 35a KJHG) für diesen Personenkreis betragen bis zu 10 €/Einwohner im Jahr. Nur wenige Daten liegen bisher darüber vor, ob die Fördermaßnahmen bedarfsgerecht und erfolgreich durchgeführt werden. Ziele: Für die Eingliederungshilfen im Ennepe-Ruhr-Kreis soll ein Qualitätssicherungssystem aufgebaut werden. Besonders präventive Konzepte sollen weiterentwickelt werden. Methoden: Kinder für die wegen einer drohenden Behinderung ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG gestellt wird werden in einem standardisierten Verfahren begutachtet. Nach Anamnese und Untersuchung wird ein altersnormierter Entwicklungstest (ET 6–6) und eine kinder-psychiatrische Exploration durchgeführt. Zusätzlich werden Sozialdaten (Herkunft, Familiensituation, Einkommen, Bildungsstatus) erfasst. Prospektiv werden die Therapiemaßnahmen dokumentiert. Ergebnisse: Für 244 Kinder liegen mittlerweile die Daten vor. Der Altersmedian beträgt 4,4 Jahre, ca. 75% sind Jungen. Es dominieren die Diagnosen kombinierte Entwicklungsstörung (45,5%), Störungen des Sozialverhaltens, vor allem ADS, (15,6%) und Sprachstörungen (5,3%). 17,6% der Antragsteller sind allein erziehend, 5% nicht-deutscher Herkunft. Diskussion: Eine systematische Diagnostik und Hilfeplanung bei entwicklungsgestörten Kindern erscheint bisher häufig nicht ausreichend. Die Effizienz der Hilfen lässt sich nicht ausreichend beurteilen. Zumindest die Kinder mit Migrationshintergrund scheinen unterdurchschnittlich häufig von solchen Hilfen zu profitieren. Schlussfolgerungen: Zumindest in komplexen Fällen scheint eine frühzeitigere Förderung unter Einbeziehung der Jugendhilfe sinnvoll. Die Vernetzung der Hilfen ist zu verbessern und die Evaluation der Ergebnisse ist anzustreben.