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DOI: 10.1055/s-2004-832523
Integrierte Versorgung in der dermatologischen Onkologie
Die „Integrierte Versorgung“ in der Onkologie ist ein Thema, dass insbesondere in den letzten 2 Jahren intensiv von vielen Seiten beleuchtet und diskutiert wird. Die im Gesundheitsreformgesetz 2000 neu eingeführten Vorschriften zur Förderung der Integration von ambulanten und stationären Versorgungsbereichen (§§ 140 a bis h SGB V) wurden im wesentlichen erst beachtet, nachdem für diese Verträge ein eigener Vergütungstopf gebildet wurde. Außerhalb der Onkologie gibt es erste Verträge nach diesen neuen Rechtsvorschriften, wobei der angestrebte Aufbau zusätzlicher Versorgungsstrukturen hierbei bisher keine wesentliche Rolle spielt. Oft wurde lediglich die stationäre Versorgung enger an eine Anschlussheilbehandlung angebunden, verbunden mit der Schaffung einer Pauschalvergütung. Als Sonderreferent Onkologie des Berufsverbandes der deutschen Dermatologen berichte ich über die Erfahrungen in Nordrhein bei Vertragsverhandlungen mit den Kassen zur integrierten Versorgung in der dermatologischen Onkologie. Insbesondere war hier bisher zu konstatieren, dass es den Kassen nicht primär um die Ermöglichung von sektorübergreifenden Kooperationen für eine möglichst effiziente patientenorientierte Behandlung zu gehen scheint, sondern dass vielmehr Verträge mit der Überschrift „Integrierte Versorgung“ unter der Prämisse der Kosteneinsparung angestrebt werden. Die Einbeziehung stationärer Elemente wurde ebensowenig für wesentlich erachtet, wie auch an psychoonkologischen und rehabilitativen Aspekten kein größeres Interesse zu bestehen scheint.