Zentralbl Gynakol 2004; 126 - 12_099
DOI: 10.1055/s-2004-829756

Inkarzerierte Nabelhernie bei einer Schwangeren in der 28. Schwangerschaftswoche – Eine seltene Differentialdiagnose

S Friederichs 1, K Müller 1, H Kölbl 1
  • 1Universitätsfrauenklinik Mainz, Mainz

Die Abklärung eines akuten Abdomens stellt in der Schwangerschaft eine besondere Herausforderung an den behandelnden Arzt dar aufgrund der durch den wachsenden Uterus veränderten Topographie im Bauchraum.

Im folgenden Fall stellte sich eine 31-j. IIG IP in der 28. SSW mit diffusen abdominellen Schmerzen sowie Erbrechen in unserer Klinik vor. Bei Adipositas per maxima (165kg, 1,68 m, BMI 58,5) war ein Tastbefund kaum zu erheben, ebenso konnte die durchgeführte abdominelle Sonographie nur eingeschränkt verwertet werden.

Nachdem zunächst geburtshilfliche und urologische Ursachen als Auslöser der Schmerzen weitgehend ausgeschlossen werden konnten, wurde die Patientin nach internistischer Empfehlung auf eine Gastritis hin behandelt.

Im Verlauf der nächsten Stunden zeigte sich die Symptomatik progredient. Es stand weiterhin ein galliges Erbrechen im Vordergrund, während sich die Schmerzen zunehmend auf den Mittelbauch mit punctum maximum am Umbilicus konzentrierten.

Die daraufhin durchgeführte Sonographie der Bauchdecken zeigte unmittelbar unter der Haut ringförmige flüssigkeitsgefüllte Strukturen.

Bei der chirurgischerseits bestätigten Verdachtsdiagnose einer inkarzerierten Nabelhernie wurde zuerst erfolglos die Reponierung der eingeklemmten Darmschlingen durch die Bauchdecken versucht, ehe die Indikation zur operativen Sanierung mittels Herniotomie gestellt wurde.

Intraoperativ zeigte sich ein Nabelbruch mit einem ca. 10cm langen, inkarzerierten, jedoch noch ausreichend durchbluteten Dünndarmabschnitt, der sich im Verlauf der Operation so gut erholte, dass von einer Dünndarmteilresektion abgesehen wurde.

Postoperativ erholte sich die Patientin rasch, das Erbrechen hatte sofort aufgehört und der Kostaufbau wurde gut vertragen, so dass von einer Restitutio ad integrum ausgegangen werden konnte.

Der weitere Schwangerschaftsverlauf war sonographisch sowie cardiotocographisch unauffällig.