Zentralbl Gynakol 2004; 126 - 12_026
DOI: 10.1055/s-2004-829683

Individuelle Nabelschnurbluteinlagerung – eine Option auf die Nutzung zukünftiger Entwicklungen in der regenerativen Medizin?

HG Frank 1
  • 1AplaGen GmbH, Baesweiler

Die Verwendung von Nabelschnurblut als Quelle hämatopoetischer Stamzellen ist ein etabliertes klinisches Verfahren. Prinzipiell werden Stammzellen aus Nabelschnurblut und Stammzellen aus Knochenmark in denselben Indikationen eingesetzt und ergänzen sich. Die höhere Teilungsfähigkeit und ebenso die höhere Plastizität von Stammzellen aus Nabelschnurblut im Vergleich zu Stammzellen aus Knochenmark machen darüberhinaus die Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut in Tissue Engineering-Anwendungen attraktiv. Während im Rahmen der klassischen hämatologischen Anwendungen von Nabelschnurblut Indikationen für autologe und allogene Präparate bestehen, ist zu erwarten, dass die Tissue Engineering-basierten Indikationen praktisch ausschließlich auf autologe Präparate bezogen sein werden. Umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im privaten und öffentlichen Sektor lassen die baldige Etablierung neuer Stammzell-basierter Therapieverfahren erwarten. Im Bereich der Kinderkardiologie wurden beim Design mitwachsender Herzklappen bereits anwendungsnahe Tierversuche erfolgreich absolviert, und im Feld der Neurologie konnte beim Schlaganfall im Tiermodell gezeigt werden, dass erstaunliche Besserungen der Symptomatik durch Einsatz von Stammzellen erreicht werden können. Weitere interessante Anwendungsmöglichkeiten stehen ebenfalls kurz vor der klinischen oder präklinischen Erprobung.. Die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut für die autologe Verwendung ist juristisch klar geregelt und unterliegt den Qualitätsanforderungen des Arzneimittelrechts. Auch technische Probleme oder ernstzunehmende wissenschaftliche-technische Hindernisse bei der Einlagerung existieren nicht. Limitiert wird die Verwendung autologer und allogener Präparate im Moment im wesentlichen durch die noch relativ geringe Einlagerungsquote, sowie durch die Tatsache, dass die bisherigen Einlagerer im Regelfalle das Erwachsenenalter, in dem die häufigen und wichtigen Indikationen für die autologe Anwendung vorkommen, noch nicht erreicht haben. Dies ist umso mehr ein Grund, diese Vorsorgeoption für zu erwartende Erkrankungen nicht zu vernachlässigen. Da die Gynäkologen immer mehr mit der Frage nach der Aufbewahrung der Nabelschnurblutstammzellen konfrontiert werden, muss es für die Beratung in der Praxis einen Leitfaden geben. Die Auswahl des geeigneten Verarbeitungszentrums (Nabelschnurblutbank) muss sich zwangsläufig u.a. an den Richtlinien des AMG orientieren. Denn nur ein Präparat, welches unter AMG Kriterien eingelagert wurde, kann zum Zeitpunkt der Anwendung auch freigegeben werden.