Zentralbl Gynakol 2004; 126 - 11_082
DOI: 10.1055/s-2004-828863

Perspektiven der Qualitätssicherung in der Operativen Gynäkologie

B Misselwitz 1, R Stillger 1
  • 1Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen, Eschborn

Die Qualitätssicherung in der operativen Gynäkologie inklusive Mamma-Chirurgie wird seit 1997 in Hessen als Vollerhebung aller gynäkologischen Eingriffe im stationären Sektor durchgeführt. Dies entspricht der Idee des bundesweiten Pilotprojektes (QSGyn 1992–1996), das von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in Zusammenarbeit mit dem Institut für Informationsverarbeitung der Universität Tübingen entwickelt wurde um den beteiligten Einrichtungen ein internes Qualitätsmanagement mit der Möglichkeit des externen Vergleiches zu bieten.

Damit ist dieses Qualitätssicherungsprojekt eines der wenigen unter den bundesweit eingeführten Maßnahmen der vergleichenden Qualitätssicherung, welches von einer Fachgesellschaft entwickelt wurde. Auch war es das erste, welches im Rahmen eines wissenschaftlichen Gutachtens auf die Anwendbarkeit der eingesetzten Qualitätsindikatoren hin überprüft wurde. Die Geschäftsstelle in Hessen hat darauf basierend verschiedene weitere Ansätze und Verfahren im Bereich der Qualitätssicherung in der operativen Gynäkologie entwickelt.

Trotz dieser Voraussetzungen gefährden verschiedene Faktoren diese Maßnahme:

Ein entscheidender Faktor bezüglich der Datenvalidität aber auch Akzeptanz des Verfahrens ist der Dokumentationsaufwand. Schon im Rahmen des Pilotprojektes wurde eine EDV-basierte Lösung vorgeschlagen und in Hessen auch von Beginn an obligatorisch eingeführt. Dies jedoch immer vor dem Hintergrund, dass bereits ein großer der Teil der Daten (z.B. ICD-Schlüssel oder OPS-Schlüssel) im Rahmen der Abrechnung oder OP-Dokumentation erfasst werden und somit ohne Mehraufwand in die Qualitätssicherungsdaten eingespeist werden könnten. Mangelnde Umsetzung durch die EDV-Industrie haben jedoch zu einem hohen Frustrationsgrad bei den Klinikern geführt, die gerade bei dem derzeitigen Mangel an Ärzten immer weniger Zeit für Ihre Arbeit am Patienten haben.

Die Krankenhausverwaltungen, Selbstverwaltungen (z.B. Krankenkassen) und Behörden führen im Rahmen von zusätzlicher Projekte (z.B. DMP, Infektionsschutzgesetz, Krebsregister) immer weitere Dokumentationsbögen mit zum großen Teil gleichen oder ähnlichen Inhalten ein. Statt sich vorher über ein einheitliches System, das alle Verfahren bedient, zu einigen, wird jedes Projekt mit einem eigenen Erhebungsbogen ausgestattet. Dieses Dilemma kann wiederum nur durch eine suffiziente EDV gelöst werden. Weiterhin werden zum Teil unterschiedliche Zielkriterien festgelegt, die bei den Teilnehmern nur für Verwirrung sorgen.

Nach wie vor findet keine sektorübergreifenden Qualitätssicherung statt. Es ist unverständlich, dass zum Teil gleiche Operationen, ob ambulant oder stationär durchgeführt, unterschiedlich qualitätsgesichert werden. Im Rahmen des Pilotprojektes QS Gyn wurde die Möglichkeit einer übergreifenden EDV-Erfassung entwickelt. Ein unflexibles Datenmanagement fordert bisher jedoch eine ausschließliche Papiererfassung für die ambulanten Fälle. Alle Anstrengungen für eine gemeinsame Auswertung sind bisher gescheitert.

Dass Qualitätssicherung heute ein notwendiger Bestandteil in den Krankenhäusern und natürlich auch Praxen sein sollte, ist im Rahmen einer qualitativ hochwertigen Medizin in Deutschland unzweifelhaft. Jedoch muss zu deren Umsetzung auch entsprechend in Personal und Technik investiert werden, da letztendlich durch mangelnde Datenqualität und -validität kein Benefit aus den Maßnahmen gezogen werden kann. Weiterhin sind der Gesetzgeber und die Selbstverwaltung aufgefordert, konsentierte, sektor- und projektübergreifende Maßnahmen zu entwickeln, um bereits im Vorfeld die Weichen für eine einheitliche Erfassung und einheitliche Zielkriterien zu stellen.