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DOI: 10.1055/s-2004-825193
LCKW im Grund- und Oberflächenwasser – Gefährdung der Anwohner?
In einem überwiegend gärtnerisch genutzten Gebiet in einem Niedermoorgebiet der Elbmarsch, das teilweise in ein Gewerbegebiet umgewandelt wird, wird zufällig eine Kontamination des Wassers aus Entwässerungsgräben des Moors mit LCKW, vorwiegend Dichlorethen (Vinylchlorid (VC)) und 1,2-cis-Dichlorethen (CIS) gemessen. Vorher hatte die untere Wasserbehörde im Rahmen einer beantragten Grundwasserabsenkung eine Einleiterlaubnis erteilt unter der Auflage einer Reinigung von LCKW. Durch Hinweise aus der Bevölkerung, die an das Gesundheitsamt herangetragen wurden, wurde bekannt, dass private Brunnen im Gebiet vorhanden seien, aus denen Wasser zur Bewässerung im Gartenbau und zum Verzehr entnommen werde, abgesehen von umfangreich vorhandenen Obstgehölzen im Gebiet mit hoch anstehendem Grundwasser. Betroffen waren sechs Kleingartensiedlungen, eine Wohnsiedlung und ein Freizeitsee. Die Überplanung des Gebietes ist eines der großen Zukunftsprojekte im Stadtbezirk mit 200 Tsd. Einwohnern und ist mit großen Hoffnungen auf eine Reputationssteigerung verbunden. Im Grundwasser wurden 5.000µg/Liter LCKW gemessen und im Grabenwasser 600µg/l (Grenzwert der TrinkwV 10µg/l).
Es wird im Vortrag dargestellt, wie vom Gesundheitsamt mit der plötzlich entstandenen Lage umgegangen wurde, welche ersten Maßnahmen ergriffen wurden, wie nach der Ausdehnung des Schadensfalles, Erklärungen, Verursachern gesucht wurde und wie mit Vorwürfen umgegangen wurde. Diffizil wird der Fall durch Zuständigkeiten verschiedener Hamburger Fachbehörden und verschiedener Ämter und Abteilungen der Bezirksbehörde.