Z Orthop Ihre Grenzgeb 2003; 141 - L3_8
DOI: 10.1055/s-2003-821529

Revisionsarthrodesen nach Explantationen von Handgelenkprothesen

M Lautenbach 1, A Eisenschenk 2, M Sparmann 1
  • 1Immanuel-Krankenhaus, Orthopädie-Rheumachirurgie, Berlin
  • 2Unfallkrankenhaus-Berlin, Hand-, Replantations-, Mikrochirurgie, Berlin

Indikationen zur Revision nach Handgelenkprothesenimplantation sind Infektionen, Lockerungen, Luxationen/Instabilitäten und Materialverschleiß. Oft liegen große Knochendefekte und schwierige Weichteilsituationen vor. Meist wird dann die Arthrodese angestrebt, um ein stabiles und schmerzfreies Handgelenk zu erreichen. Unsere prospektive Untersuchung zeigte, dass die häufigste Ursache des Prothesenversagens in unserer Serie die Lockerung mit dorsaler Perforation der radialen Prothesenkomponente war. Zur Revisionsarthrodese wurde in allen Fällen ein trikortikales Beckenkammknochentransplantat und additive Spongiosa genutzt. In einem Fall wurde ein vaskularisiertes Beckenkammtransplantat aufgrund der schlechten Empfängerregion genutzt. Die Osteosynthese erfolgte mittels Platten und Schrauben. Regelmäßig wurden klinische und röntgenologische Untersuchungen nach der Revision (bis Ø 28 Monate post-OP) durchgeführt. 15 Patienten mit 16 Handgelenkprothesen wurden nach diesem Verfahren therapiert. Bei 15 Fällen wurde die stabile, schmerzfreie Arthrodese durch eine Operation erreicht. In einem Fall wurde keine knöcherne Fusion aufgrund einer Schraubenlockerung bei Nutzung einer nicht ausreichend rigiden Platte erzielt. In diesem Fall konnte durch die Plattenrearthrodese die Knochenheilung erreicht werden. Alle Patienten waren nach knöcherner Konsolidierung schmerzfrei und zeigten eine Zunahme der Griffkraft. Die Arthrodese nach Handgelenkprothese ist eine Rettungsoperation mit guten Ergebnissen. Wir empfehlen die rigide Plattenfixation zur Prävention von Pseudarthrosen.