Einleitung: Irreguläre Antikörper gegen erythrozytäre Antigene spielen – auch in Zeiten der Anti-D Prophylaxe Rhesus-D negativer Frauen – eine wichtige Rolle in der Schwangerschaft und sind oft der erste Hinweis für eine immunologische Risikokonstellation. Zur besseren Einschätzung der Antikörperkonzentration werden Antikörpertiter bestimmt, die bei regelmässiger Bestimmung unter kontrollierten Bedingungen eine Beurteilung über das pathologische Geschehen erlauben. Jedoch sind in den zur Verfügung stehenden Richtlinien keine konkreten Vorgaben enthalten, in welcher Form eine Antikörpertitrierung zu erfolgen hat; eine Interpretation von Titerwerten ist unter praktischen Gesichtspunkten für den Kliniker nur eingeschränkt möglich, ein Vergleich mit Werten aus Fremdlaboren praktisch nicht möglich.
Methode: Antikörpertiter wurden im Hinblick auf fünf Messvariantionen untersucht und beurteilt: (a) Verdünnungsmedium (NaCl, gepooltes AB-Serum, Liss, etc.); (b) Wahl des Testverfahrens: Platte, Röhrchen, Gelzentrifugationskarte, beschichtete Mikrotiterplatte; (c) Verwendung Enzym-behandelter oder -unbehandelter Testzellen; (d) Dosiseffekt durch das Antigen (homozygote oder heterozygote Zelle); (e) Beeinflussung durch Begleitantigene.
Ergebnis: Je nach Kombination der o.g. Punkte kann der Titerwert, z.B. nach Anti-D Prophylaxe einer RhD-negativen Schwangeren, zwischen 4 und 1024 liegen, wobei ein hoher Titerwert eher einen pathologischen Schwangerschaftstiter suggerieren kann, als ein Titer 4.
Empfehlung: Titerwerte sollten möglichst (a) immer in demselben Labor unter definierten Bedingungen untersucht werden, damit eine Vergleichbarkeit vor Ort gewährleistet ist; (b) die Messmethode sollte im Untersuchungsbefund sehr präzise dokumentiert werden; (c) bei Schwangeren mit „erhöhten Titern“ sollte grundsätzlich eine Rücksprache mit einem Transfusionsmediziner/ Labormediziner erfolgen; (d) für spätere Untersuchungen sollten Serumproben asserviert werden; (e) zur Verbesserung der interdisziplinären Untersuchungsqualität sollten verbindliche Absprachen zum Untersuchungsvorgang und der Beurteilung von Titersprüngen, Antigenen und Antikörperspezies getroffen werden; (f) vor Einsatz invasiver techniken kann alternativ auch eine fetale Blutgruppenbestimmung aus einer venösen Blutprobe der Schwangeren durchgeführt werden.