Z Geburtshilfe Neonatol 2003; 207 - FV_10_07
DOI: 10.1055/s-2003-818134

Kontrollierte Heroinabgabe bei Opiatabhängigkeit in der Schwangerschaft

M Kashiwagi 1, R Arlettaz 2, R Zimmermann 1, U Lauper 1
  • 1Dept. für Frauenheilkunde, Klinik für Geburtshilfe, UniversitätsSpital Zürich
  • 2Dept. für Frauenheilkunde, Klinik für Neonatologie, UniversitätsSpital Zürich

Hintergrund:

Methadonsubstitution ist derzeit die Standardtherapie bei Opiatabhängigkeit in der Schwangerschaft (SS). Unter Methadon wurden jedoch zum Teil dosisabhängige, schwerere neonatale Entzugssyndrome (NAS) als unter Heroin beschrieben. Der illegale Beikonsum der Schwangeren ist nach wie vor groß. Seit 1994 existiert in Zürich die kontrollierte Abgabe von Heroin an methadonsubstituierte Drogenabhängige.

Ziele:

Es sollen die ersten Fälle kontrollierter Heroinabgabe an methadonsubstituierte Schwangere in ihrem Verlauf und Outcome vorgestellt werden.

Methode:

Prospektives Erfassen der geburtshilflichen Daten, sowie der Daten zur Substitutionstherapie und des illegalen Beikonsums.

Ergebnisse:

4 Schwangere im Alter von 30–33 Jahren wurden evaluiert. Die letzte Methadondosis vor Geburt betrug durchschnittlich 80±59 (range 30–145)mg/d, die des Heroins 140 (0–270)mg/d p.o.. Maternale Komplikationen und Beikonsum werden vorgestellt, fetale Komplikationen oder schwere NAS traten nicht auf. Das durchschnittliche Gestationsalter (GA) bei Geburt war 38 (38–39) Schwangerschaftswochen.

Diskussion:

In der Literatur werden negative Effekte von Heroin auf das fetomaternale Outcome beschrieben. Es handelte sich jedoch um „von der Strasse“ konsumiertes Heroin, die analysierten Frauen waren nicht in ein sozial gestütztes Programm integriert. In den präsentierten Fällen zeigt sich kein Einfluss auf das GA, die Inzidenz fetaler Komplikationen oder auf die Schwere eines NAS. Eine frühzeitig indizierte Heroinsubstitution in der SS ist daher zu diskutieren. Sie könnte zudem eine Reduktion des illegalen Beikonsums bewirken. Die Evaluation weiterer Fälle ist zur Klärung dieser Frage notwendig.