Aktuelle Urol 2003; 34(7): 445-450
DOI: 10.1055/s-2003-814729
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Abschlag auf alle Krankenhausrechnungen - Krankenhäuser zur schnellen Reaktion aufgefordert - ärztliches Know-how ausschlaggebend

Helmut Hildebrandt1 , Hildegard Hesselmann1 , Wolfgang Nagel1
  • 1Hamburg
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Publication Date:
04 December 2003 (online)

 

Zusammenfassung

Das Gesetz zur GKV-Modernisierungsreform sieht vor, dass Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen bei allen Rechnungen ab dem 1. Januar 2004 bis zu 1 % der Rechnungssummen seitens der Krankenkassen einbehalten und nicht überwiesen werden. Diese 1 % sind seitens der Krankenkassen stattdessen für Versorgungsverträge nach dem § 140a Integrierte Versorgung (IV) zu nutzen (bzw. Anfang 2007 wieder zurückzuzahlen, soweit diese nicht bis dahin für IV-Verträge genutzt wurden.) Die Politik will mit diesem energischen Signal die beschleunigte Umsetzung der angestrebten IV durchsetzen.

Helmut Hildebrandt
Hildegard Hesselmann
Wolfgang Nagel

Hamburg