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DOI: 10.1055/s-2002-33853
Kostenübernahme für Patienten mit multiresistenter Lungentuberkulose
Shoulder the Expenses for Patients Suffering from Multirefractory Pulmonary TuberculosisPublication History
Publication Date:
06 September 2002 (online)
Das Gesetz zu Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) legt in § 19 fest, dass die Kosten der Untersuchung und Behandlung von Infektionskrankheiten von den Trägern der Krankenversicherungen getragen werden, sofern der Erkrankte krankenversichert ist. Trotz dieser eindeutigen Regelung hat sich folgender Fall ereignet.
Ein 32-jähriger deutscher Patient wurde wegen der Reaktivierung einer multiresistenten Lungentuberkulose (resistent gegen INH, RMP, EMB, SM) in eine Pneumologische Klinik aufgenommen. Bereits nach 43 Tagen musste dieser aus der geschlossenen stationären Behandlung entlassen werden, weil die BKK-Krankenkasse eine weitere stationäre Behandlung nicht mehr bezahlen wollte. Da auch das Gesundheitsamt sich nicht zuständig fühlte für eine Kostenübernahme, musste der Patient in die ambulante Betreuung gehen.
Der Fall zeigt, dass schon vor Einführung von DRGs aus Kostengründen medizinische und seuchenhygienische Indikationen missachtet werden. Da derartige Hochrisikopatienten für ihre Umgebung eine große Gefahr sind und auch durch Ansteckung weitere Menschen zu enormen Kosten der Krankenkassen zur Folge haben, dürfen wir Pneumologen meiner Ansicht nach nicht schweigen.