Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-2002-33377
Wenn Patienten das Arzthonorar einstreichen
Publication History
Publication Date:
15 August 2002 (online)
Im Zeitalter allgemeiner Kostensteigerungen und rückläufiger Einkommen wird zunehmend von Fällen berichtet, in denen Privatpatienten das ihnen von ihrer privaten Krankenversicherung oder der staatlichen Beihilfe erstattete Arzthonorar nicht an den behandelnden Arzt weiterleiten, sondern für sich verbrauchen. Nicht selten erhält der Arzt hiervon erst Kenntnis, nachdem er unter Aufwendung erheblicher Kosten die Zwangsvollstreckung gegen den Patienten erfolglos versucht hat. In dieser Situation ist der Ruf des Arztes nach dem Staatsanwalt nur allzu verständlich; denn was liegt auf den ersten Blick näher, als dass der Patient sich in diesen Fällen wegen Betruges zum Nachteil des Arztes schuldig gemacht hat? So einfach liegen die Dinge jedoch nicht.
Rechtsanwalt Dr. H.-J. Rieger
Zeppelinstraße 2
76185 Karlsruhe