Dtsch Med Wochenschr 2002; 127(33): 1713-1714
DOI: 10.1055/s-2002-33377
Arztrecht in der Praxis
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Wenn Patienten das Arzthonorar einstreichen

H.-J Rieger
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Publication Date:
15 August 2002 (online)

Im Zeitalter allgemeiner Kostensteigerungen und rückläufiger Einkommen wird zunehmend von Fällen berichtet, in denen Privatpatienten das ihnen von ihrer privaten Krankenversicherung oder der staatlichen Beihilfe erstattete Arzthonorar nicht an den behandelnden Arzt weiterleiten, sondern für sich verbrauchen. Nicht selten erhält der Arzt hiervon erst Kenntnis, nachdem er unter Aufwendung erheblicher Kosten die Zwangsvollstreckung gegen den Patienten erfolglos versucht hat. In dieser Situation ist der Ruf des Arztes nach dem Staatsanwalt nur allzu verständlich; denn was liegt auf den ersten Blick näher, als dass der Patient sich in diesen Fällen wegen Betruges zum Nachteil des Arztes schuldig gemacht hat? So einfach liegen die Dinge jedoch nicht.

Rechtsanwalt Dr. H.-J. Rieger

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe