Viszeralchirurgie 2001; 36(4): 272-274
DOI: 10.1055/s-2001-16841
KURZ REFERIERT
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

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O. Horstmann
  • Göttingen
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
29. August 2001 (online)

Klinische und pathologische Korrelation von 84 muzinös- zystischen Neoplasien des Pankreas

Clinical and pathologic correlation of 84 mucinous cystic neoplasms of the pancreas. Sarr MG, Carpenter HA, Prabhakar LP, Orchard TF, Hughes A, van Heerden JA, DiMagno EP. Ann Surg 2000; 231: 205

Das beherrschende klinische Problem von zystischen Neoplasien der Bauchspeicheldrüse besteht neben der präoperativen Festlegung der Dignität hauptsächlich in der exakten histologischen Diagnose und damit der Vorhersage der Prognose. Vor allem die so genannten muzinösen Tumoren werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als potenziell maligne eingestuft, wobei hier zwischen muzinösen Zystadeno-Karzinomen und Zystadenomen unterschieden wird. Aufgrund der geringen Inzidenz dieser Tumoren sind verlässliche Angaben zum Langzeitverlauf auch nach potenziell kurativer Resektion unsicher.
Die Arbeitsgruppe der Majo-Klinik hat über einen Zeitraum von nahezu 60 Jahren über 200 zystische Tumoren der Bauchspeicheldrüse gesammelt. Retrospektiv wurden die noch vorliegenden archivierten Tumoren erneut gesichtet, und seröse Zystadenome, duktale Adenokarzinome oder weitere seltene Tumoren eliminiert. Nach Ausschluss weiterer Patienten, bei denen eine verlässliche pathologisch anatomische Reklassifizierung nicht möglich war und von Patienten, die von vornherein palliativ operiert waren, verblieben 84 Patienten mit muzinösen Neoplasien der Bauchspeicheldrüse. Diese Tumoren wurden nach erneuter histologischer Untersuchung in 3 Gruppen reklassifiziert: 1. gutartige, muzinöse Zystadenome; 2. so genannte nicht-invasive, proliferative zystisch-muzinöse Neoplasien als borderline-Gruppe und 3. maligne, invasive Zystadenokarzinome.
Bestechend an der vorliegenden Analyse ist die sehr aufwendige, eine Vielzahl von Parametern umfassende pathologisch anatomische Klassifikation. Bei 54 der 84 Patienten bestanden muzinöse Zystadenome, 23 Patienten befanden sich in der so genannten borderline-Gruppe und bei 7 Patienten fanden sich Zystadenokarzinome. Im Unterschied zu den Zystadenomen, die hauptsächlich im Bereich der Korpus und des Schwanzes gelegen waren, waren die Zystadenokarzinome in über der Hälfte der Fälle im Bereich des Kopfes der Bauchspeicheldrüse gelegen, durch alle Gruppen durchgängig war eine Tumorgröße von über 5 cm beschrieben. Dementsprechend bestand die Hauptoperation in der Pankreaslinks-Resektion bei den gutartigen Tumoren, wobei sich dieses Verhältnis zur Pankreaskopfresektion bei borderline und malignen Tumoren verschob. Basierend auf der oben genannten Klassifikation zeigt sich im Verlauf, dass muzinöse Zystadenome in keinem Fall rezidivierten, wenn sie kurativ entfernbar waren. Auch in der so genannten borderline-Gruppe kam es bei keinem der 23 Patienten zu einem Rezidiv, wobei auffällig war, dass über die Hälfte dieser Tumoren ursprünglich als Zystadenokarzinom klassifiziert waren. Bei den Patienten mit muzinösen Zystadenokarzinom kam es bei 5 von 6 die Operation überlebenden Patienten innerhalb von 5 Jahren zu einem Rezidiv. Der vorliegende Bericht verdeutlicht auf eindrucksvolle Weise den hohen Stellenwert der pathologisch-anatomischen Klassifikation von muzinös-zystischen Neoplasien. Evident ist ebenfalls der hohe Heilungsanspruch der Operation bei Zystadenom und borderline-Tumoren, sofern die Operation kurativ war. Die vorliegenden Daten widersprechen dem Eindruck, dass muzinöse Zystadenokarzinome eine bessere Prognose als duktale Adenokarzinome aufweisen, vielmehr scheint eine Heilung dieser Erkrankung trotz kurativer Resektion nur im Ausnahmefall möglich zu sein.