Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 1999; 34(8): 485-486
DOI: 10.1055/s-1999-10832-7
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Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Arzthaftung und Aufklärung des Patienten im Zusammenhang mit der Anwendung von Blut- und Plasmaprodukten

R.-W. Bock
  • München
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Publication Date:
28 April 2004 (online)

Einleitung

Bei Ärzten hat im Zusammenhang mit juristischen Fragestellungen erhebliche Verunsicherung Platz gegriffen. Die Gegebenheiten der Justizpraxis rechtfertigen die Befürchtung rechtlicher Konsequenzen real. Zwar wäre übertrieben, von „amerikanischen Verhältnissen” sprechen zu wollen, doch haben sogenannte Kunstfehlerprozesse inzwischen eine recht hohe Frequenz erreicht. Nach Schätzungen werden derzeit in der BRD pro Jahr etwa 10 000 neue Zivilverfahren anhängig gemacht und etwa 2000 - 3000 neue Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das forensische Risiko im Zusammenhang mit ärztlicher Berufsausübung ist also enorm gestiegen (vgl. Laufs et al., (Hrsg.) Die Entwicklung der Arzthaftung, 1997).

Diese Gegebenheit wird oftmals mit dem Schlagwort von der „Verrechtlichung der Medizin” charakterisiert (Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 1992, § 39 Randn. 7). So liegt es auf der Hand, daß jedem Arzt die rechtlichen Grundlagen seines Tätigwerdens bekannt sein müssen, um Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldklagen von Patienten und der Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren vorzubeugen.

Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock

Maximiliansplatz 12 D-80333 München

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