RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0044-100963
ALKK intern – OPS aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung durch DIMDI verschärft
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. Februar 2018 (online)
Unsachgemäße Prüfpraxis des MDK könnte Versorgungsangebot gefährden
Derzeit überprüft der MDK flächendeckend die Anwendung/Abrechnung der OPS für aufwendige intensivmedizinische Behandlungen. Hierbei kann sich das Prüfintervall auch durchaus um Jahreszeiträume rückwirkend erstrecken. Da in der OPS-Vorgabe Behandlungsleitung durch Intensivmediziner bzw. andere Vorgaben fixiert sind, wird zunächst unter Vorgabe der Kontrolle der Strukturqualität argumentiert. Hierfür werden auch längerfristig rückwirkend Dienstpläne einschließlich Oberarztdienstpläne angefordert, um die Anwesenheit von Ärzten mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin nachprüfen zu können. Zusätzlich werden hier auch entsprechende Vorlagen der Weiterbildungsurkunden etc. gefordert. Soweit sich diese Prüfpraxis am medizinischen Sachverstand und Gegebenheiten orientieren würde, wäre nicht viel dagegen einzuwenden. Die Art der Durchführung stellt sich aber als ein Mittel der Kostenträger dar, um auch bei Fehlen nur kleinerer, für den Behandlungserfolg nicht entscheidender Punkte die gesamte Bezahlung der Pauschale ablehnen zu können. Derartiges kann z. B. eine fehlende physiotherapeutische Dokumentation an einem Wochenende sein. Ursache können hierfür allen bekannte Lässlichkeiten wie das Fehlausfüllen eines Formulars, gerade auch bei Freelancern oder Personen externer Praxen, eine mögliche Dokumentationsbedarfsunkenntnis oder auch Anwendungs- oder Übertragungsprobleme zwischen EDV-Anwendungen auf Intensivstationen und im Krankenhausinformationssystem sein. Genauso kann im Einzelfall durch Krankheitsfälle, verschärftem Personalmangel in einer Schicht ebenso wie durch dringende Notfallsituationen eine durchgeführte Behandlung nicht belegbar dokumentiert worden sein. Ebenso ist es vorstellbar, dass an einem Krankenhaus langjährig ein zwar in die intensivmedizinische Behandlung eingebundener und im Falle der Kardiologie häufig bereits sowohl mit der Facharztbezeichnung Internist wie auch mit der Facharztbezeichnung Kardiologie und Allgemeine Innere Medizin „ausgezeichneter“ Oberarzt (noch) nicht die Weiterbildungsbezeichnung Intensivmedizin erworben hat, aber in Kenntnis der von ihm unter der Woche betreuten Patienten am Wochenende die Visite durchführt. Dies entspräche dann möglicherweise schon nicht der bisherigen OPS für aufwendige Komplexbehandlungen. Derartige ein- oder zweimalige Ausfälle einer Dokumentation oder Erbringung einer Leistung gefährden dann die Erstattung der vieltägigen aufwendig erbrachten Gesamtleistung. Es würde dann nicht nur der eine Tag, sondern die Gesamtabrechnung infrage gestellt. Hier gefährdet diese medizinisch unsachgemäße Prüfpraxis des MDK die für das Krankenhaus erforderliche Kostenerstattung in der Intensivmedizin – sicherlich im Sinne ihres Arbeitsgebers (der Kostenträger).