RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0043-118205
Kurze und durchmesserreduzierte Implantate
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
25. April 2018 (online)


Ungünstige knöcherne Verhältnisse können Implantationen im Kieferbereich erst durch ggf. aufwendige Knochenaufbauten möglich werden lassen. Neben der Empfängerstelle kann es auch an der Knochenentnahmestelle zu Komplikationen kommen, sodass von einer erhöhten Morbidität ausgegangen werden kann. Alternativ können ggf. kurze oder durchmesserreduzierte Implantate eingesetzt werden, die den vorhandenen Restknochen ausnutzen.
-
Regeln zur Implantatpositionierung: Zwischen Zahn und Implantat sollte auch bei dimensionsreduzierten Implantaten ein Abstand von 1,5 mm liegen, der Abstand zwischen zwei Implantaten sollte 3 mm und die orale wie auch die vestibuläre Knochenlamelle mindestens 1 mm betragen.
-
Von kurzen Implantaten spricht man, wenn sie weniger als 10 mm lang sind. Viele Autoren sehen die Grenze inzwischen sogar bei 8 mm und weniger.
-
Von durchmesserreduzierten Implantaten spricht man, wenn der Durchmesser 3,75 mm oder weniger beträgt.
-
Durch den Einsatz von dimensionsreduzierten Implantaten lassen sich ggf. Knochenaufbauten vermeiden, eine entsprechende Entnahmemorbidität entfällt.
-
Die Gesamtbehandlungszeit kann sich durch den Wegfall der Einheilphase eines Knochenaufbaus entsprechend reduzieren.
-
Durch die limitierten knöchernen und auch häufig weichgeweblichen Voraussetzungen wird eine Implantation mittels dimensionsreduzierter Implantate im Vergleich zur Insertion von Standardimplantaten bei ausreichendem Knochen nicht leichter.
-
Auch kurze, durchmesserreduzierte Implantate werden mit Erfolg eingesetzt.
-
Die Überlebenszeiten dimensionsreduzierter Implantate erreichen nicht die Werte von Standardimplantaten.