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Rehabilitation (Stuttg) 2017; 56(04): 219-220
DOI: 10.1055/s-0043-114785
DOI: 10.1055/s-0043-114785
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Publikationsdatum:
24. August 2017 (online)
Flexirentengesetz: Mehr Chancen für chronisch kranke Kinder
Im Zentrum des am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) stehen Anreize für eine Fortsetzung der Erwerbstätigkeit über die reguläre Altersgrenze hinaus. Das Änderungsgesetz enthält aber auch wichtige Neuregelungen für den Bereich der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation: So ist dieser Rehabilitationsbereich nun eine Pflichtleistung der Rentenversicherung, die in der Regel für mindestens 4 Wochen erbracht werden muss. Die bisherige Wartezeit von 4 Jahren zwischen 2 Reha-Maßnahmen ist entfallen.